Regierung stellt Transparenzpaket fertig
Einigung über Parteienfinanzierung
Die Regierung hat sich auch auf den letzten Punkt des Transparenzpakets geeinigt. Es soll einheitlich geregelt werden, wie viel Geld Bund und Länder für die Förderung der Parteien ausgeben. Allerdings: Wirklich harmonisiert wird die staatliche Parteienförderung nicht.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 15.5.2012
Keine großen Kürzungen
Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) hat wohl schon mit Blick auf die Landtagswahlen 2013 erst vor wenigen Tagen eine Harmonisierung der staatlichen Parteienförderung ins Paket reklamiert. Und Montagabend haben sich die Regierungsparteien auch darauf geeinigt. Offiziell bestätigt ist das Ergebnis zwar noch nicht, einiges aber schon durchgesickert. So wird nun eine Bandbreite für die Parteienförderung festgelegt. Die Länder können künftig zwischen 10 und 22 Euro pro Wahlberechtigtem an die Landesparteien ausschütten, sofern die damit auch Parteiaufgaben auf Bezirks- und Gemeindeebene finanzieren. Für die Landesparteien ändert sich damit wenig, große Kürzungen sind vom Tisch. Auf Bundesebene könnte die neue Regel ein kleines Plus bedeuten, die staatliche Parteienförderung wird künftig statt 3,30 rund fünf Euro ausmachen. Abgeschafft wird dafür die Wahlkampfkostenrückerstattung.
Große Unterschiede
Rund 170 Millionen Euro aus Steuermitteln vergeben Bund und Länder jährlich an die politischen Parteien. Wer wie viel bekommt, war bisher zwischen dem Bund und den einzelnen Ländern völlig unterschiedlich geregelt. Auf einen Wahlberechtigten umgelegt, zahlte Oberösterreich zum Beispiel 19 Euro an die Landesparteien aus, das Burgenland mit 8 Euro am wenigsten, Wien mit 23 Euro am meisten. Der Bund finanzierte die Bundesparteien hingegen nur mit 3,30 Euro jährlich und hatte damit die mit Abstand niedrigste Parteienförderung.
Spendengrenze 5.000 Euro
Neben der Parteienförderung haben sich die Regierungsparteien Montagabend auch auf letzte Details zu den Parteispenden geeinigt. Parteien müssen künftig alle Zuwendungen über 5.000 Euro mit Nennung des Spenders offenlegen. Die Offenlegung der Parteispenden soll als Bundesgesetz geregelt werden, die Länder können sie aber noch verschärfen.
Oppositionsstimmen nötig
Nachdem also nun die letzten offenen Punkte geklärt sind, kann das gesamte Transparenzpaket den Ministerrat passieren - inklusive Anfütterungsverbot, Lobbyistenregister und Unvereinbarkeitsregeln für Abgeordnete. So weit möglich, sollen die Bestimmungen mit 1. Juli in Kraft treten. Eine Hürde müssen die Regierungsparteien davor aber noch nehmen: Für die Beschlüsse im Parlament brauchen sie die Zustimmung zumindest einer Oppositionspartei. Und die haben schon Änderungswünsche angemeldet.