Kritik an Entwicklung in Österreich

AI: Mehr Grundrechtseingriffe, weniger Kontrolle

Zu viele Eingriffe in Grundrechte und zu wenig gesetzliche Kontrolle - diese Tendenz sieht die Menschenrechtsorganisation Amnesty International in ihrem Jahresbericht für Österreich. Konkret kritisiert Amnesty, dass die Polizei mit dem neuen Sicherheitspolizeigesetz zu viele Befugnisse habe und nicht genug kontrolliert werde.

Mittagsjournal, 23.5.2012

"Bedenkliche" Entwicklung

Der Generalsekretär von Amnesty International Österreich, Heinz Patzelt, kritisiert, dass das Sicherheitspolizeigesetz nicht genau definiert, in welchen Fällen die Polizei Einzelpersonen beobachten darf. Es werde nicht einmal konkretisiert, wie der Verdacht ausschauen muss, so Patzelt. Außerdem fehle die unabhängige richterliche Kontrolle. Derzeit würden polizeiliche Aktivitäten, die die Privatsphäre berühren, nur von Rechtsschutzbeauftragten des Innenministeriums überwacht. Und das reiche bei weitem nicht aus, kritisiert der Amnesty-Vertreter: "Ein Mehr an Grundrechtseingriff braucht mehr als ein Mehr an Rechtsschutz. Die Entwicklung in Österreich ist genau gegenteilig. Wir haben einen Grundrechtseingriff, und der zugehörige Rechtsschutz wird parallel dazu ausgehöhlt. Das ist wirklich bedenklich."

Verschlechterung für Asylwerber

Ähnlich ist die Entwicklung laut Patzelt beim neu gegründeten Bundesamt für Asyl und Integration. Er begrüßt zwar den Versuch, Struktur in die Behörden zu bringen, doch auch hier blieben die Eingriffe in die Grundrechte ohne ausreichende Kontrolle. Außerdem verschlechtere sich die Lage für die Asylwerber wieder deutlich. So werde die Rechtsberatung weitgehend abgeschafft. Diese Eingriffe machten Österreich nicht zu einer Diktatur, "aber man schafft Möglichkeiten, die man dann später irgendwann anders einsetzen kann."

Geld im Folterfall

Im Fall Bakary J. begrüßt Amnesty Fortschritte: Die beteiligten Polizisten seien entlassen worden, das Innenministerium habe angekündigt, Kontakt mit Bakary J. aufzunehmen. Allerdings meint Amnesty, dass eine Entschuldigung für das Unrecht von einem "substanziellen finanziellen Entschädigungsangebot" des Staates begleitet sein müsse, damit der Fall auch menschenrechtlich wieder gutgemacht werden könne.

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