Wie funktioniert eine Volksbefragung?
Die Volksbefragung ist ein neues Instrument in Österreichs Politik. Volksbegehren hat es schon oft gegeben, Volksabstimmungen zwei Mal, zum Atomkraftwerk Zwentendorf und über den EU-Beitritt. Aber eine Befragung auf Bundesebene ist etwas Neues. Die Regierung ist - rein rechtlich - nicht an das Ergebnis gebunden, auch wenn sie diesmal verspricht, sich auf jeden Fall daran zu halten.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 28.8.2012
Rechtlich nicht bindend
Bei einer Volksbefragung erkundet die Politik die Haltung der Bürgerinnen und Bürger zu Angelegenheiten, die von grundsätzlicher gesamt-österreichischer Bedeutung sind, so steht es in der Verfassung. Und im Gegensatz zur Volksabstimmung, bei der nur über ein bereits beschlossenes Gesetz vorgelegt werden kann, sind bei Volksbefragungen auch entweder oder Fragen möglich, sagt Werner Zögernitz vom Institut für Parlamentarismus und Demokratiefragen. Es könne eine Ja- und Nein-Frage sein, oder eine Alternativ-Frage, im Konkreten für oder gegen die Wehrpflicht. Die Entscheidung sei dann nicht rechtlich verbindlich, sondern politisch.
Heißt also im Gegensatz zur Volksabstimmung ist die Regierung an das Ergebnis einer Volksbefragung rechtlich definitiv nicht gebunden, auch wenn das die Koalitionsparteien beim Thema Heer im Moment zusagen.
Nationalratsbeschluss notwendig
Initiiert werden kann eine Volksbefragung von Regierung oder Abgeordneten, sie muss im Nationalrat beschlossen und dann vom Bundespräsidenten verordnet und kundgemacht werden, circa acht Wochen danach muss die Volksbefragung durchgeführt werden. Für Jänner wäre das dann im heurigen November.
Abstimmungsberechtigt bei einer Volksbefragung ist grundsätzlich der gleiche Personenkreis wie bei einer Nationalratswahl, also alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr, im Gegensatz zur Wahl dürfen an Volksbefragungen Auslandsösterreicher aber nicht teilnehmen.
Die Kosten einer Volksbefragung tragen zwar prinzipiell die Gemeinden, aber letztlich zahle der Bund via Rückerstattung.
Erstmalig in ganz Österreich
Auf Bundesebene hat es - wie gesagt - bisher noch keine Volksbefragung gegeben, auf Länderebene gab es bisher rund 20, gerne eingesetzt wird das Instrument auch auf regionaler oder Gemeindeebene.