Teillösung für Studiengebühren naht

Zur Zukunft der Studiengebühren soll am Freitag nächster Woche bei einer Regierungsklausur ein Kompromiss vorgestellt werden. Derzeit heben viele Universitäten Studiengebühren ein. Sie wissen aber nicht, ob sie die nicht auf Geheiß des Verfassungsgerichtshofes an die Studierenden zurückzahlen müssen.

Mittagsjournal, 31.10.2012

Gebühren künftig der Regelfall?

Die Vorgeschichte ist bekannt: Der Verfassungsgerichtshof hat die alte Studiengebührenregelung aufgehoben, weil das Gesetz zu schwammig formuliert war. Die SPÖ wollte eine genauer formulierte Fortführung der bisherigen Regelung – Motto: Gebühren nur im Ausnahmefall. Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle hingegen wollte die Gelegenheit nützen, ein ganz neues Modell mit mehr Studiengebührenzahlern als bisher einzuführen. Motto: Gebühren im Regelfall, aber mit etlichen Ausnahmen und, wie er betont, mit sozialer Abfederung.

Regierung muss handeln

Seit Monaten steht – auf gut österreichische formuliert – die Mühle, viele Unis heben selbständig ein, der Verfassungsgerichtshof hat schon massive Bedenken formuliert, dass dies nicht zulässig sei. Der Ball ist also zurückgespielt an Rot- und Schwarz, die sollen sich endlich auf ein neues Gesetz einigen – das verlangen mittelbar nicht nur die Höchstrichter, sondern sehr direkt auch die Universitätsrektoren.

Optimismus, aber noch kein Konsens

Seit einigen Tagen ist bei Rot und Schwarz von Annäherung die Rede, verstärkt von SPÖ-Kanzleramtsstaatssekretär Josef Ostermayer, der sich am Rande der jüngsten Ministerratssitzung gestern gegenüber Journalisten ziemlich optimistisch gab. Wie die aussehen kann, darüber gibt es noch keine wirklich gleichlautende öffentliche Aussage von Rot und Schwarz.

Die SPÖ beharrt offenbar darauf, dass weiterhin nur Langzeitstudenten und Drittstaatsangehörige zahlen müssen. Die Frage, ob jemand lange studiert, solle aber in Zukunft nicht mehr an den sogenannten Studienabschnitten gemessen werden, sondern an der Frage, wie lange die oder der Studierende für das Bachelor- und dann das Masterstudium braucht. Die ÖVP wiederum könnte, so wird spekuliert, dem prinzipiellen Gleichbleiben des Kreises der Beitragspflichtigen nach alter Rechtslage zustimmen, wenn dafür die Beiträge, derzeit gut 360 Euro im Semester, angehoben werden. Das von Wissenschaftsminister Töchterle erdachte, von der SPÖ aber stets bekämpfte Modell hatte ja Gebühren bis zu 500 Euro vorgesehen.