EuGH weist Klage gegen ESM ab
Der Euro-Rettungsfonds (ESM) ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) rechtlich haltbar. Das Gericht in Luxemburg wies die Klage eines irischen Parlamentsabgeordneten zurück. Dieser hatte argumentiert, der ESM widerspreche dem Verbot der Schuldenfinanzierung eines Staates durch die Partner der Eurozone und hätte nicht über eine vereinfachte Änderung des EU-Vertrages eingeführt werden dürfen.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 27.11.2012
Grünes Licht
So tun als wäre nichts, war zuletzt die Strategie der europäischen Politiker. Nach außen hin haben sie dem Verfahren am Europäischen Gerichtshof zum Euro-Rettungsschirm keine Beachtung geschenkt. Doch ein negatives Urteil hätte die ganze Euro-Rettungsarchitektur zum Einsturz gebracht. Der heutige Richterspruch gibt dem Euro-Rettungsschirm, dem ESM, aber juristischen Segen. Die Höchstrichter sehen keinen Widerspruch zu den EU-Verträgen: Das Prinzip eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes steht der Einführung des Stabilitätsmechanismus nicht im Wege.
Irische Initiative
Der irische Abgeordnete Thomas Pringle hatte das Verbot der gegenseitigen Haftungsübernahme verletzt gesehen. Doch die Richter argumentieren, dass es Hilfe nur unter strikten Bedingungen gibt. Die Staaten könnten sich nicht darauf verlassen, dass sie im Krisenfall automatisch von den Europartnern rausgekauft werden. Dass eine Rettung auch unter Auflagen eine Rettung sei, damit kam der Kläger nicht durch.
Ab Jänner 2013
Damit kann der ständige Euro-Rettungsschirm am 1. Jänner in Kraft treten. Er soll ins Trudeln geratene Euroländer vor dem Absturz bewahren - etwa indem er deren Staatsanleihen kauft oder - wie im Fall Spaniens, die Banken mit Kapital ausstattet. Bis zu 500 Milliarden Euro sollen dafür zur Verfügung stehen, sobald der Fonds voll ausgestattet ist. Österreich muss 2,2 Milliarden Euro an Kapital einzahlen und haftet mit bis zu weiteren rund 17 Milliarden für etwaige Ausfälle.