Wird Scheuch-Urteil milder?

In der Staatsbürgerschaftsaffäre könnte es für Uwe Scheuch, den ehemaligen Chef der Kärntner Freiheitlichen, kurz vor Weihnachten ein milderes Urteil geben. Das Oberlandesgericht Graz hat angekündigt, dass es Scheuch möglicherweise nach einem anderen Absatz des Strafgesetzbuches verurteilen wird als zuletzt das Gericht in Klagenfurt.

Mittagsjournal, 29.11.2012

Änderung der Anklage möglich

Das Oberlandesgericht Graz hat die mögliche Änderung in seiner Einladung zu der am 19. Dezember stattfindenden Gerichtsverhandlung bekannt gegeben. Statt nach dem Geschenkannahme-Paragraphen 304 Absatz 1 des Strafgesetzbuches könnte Uwe Scheuch nun nach Absatz 2 verurteilt werden, sagt Gerichtssprecher Ulrich Leitner. Der Senat habe bekannt gegeben, dass eine Änderung des rechtlichen Gesichtspunkts in Erwägung gezogen werde. Er Tatbestand sei Geschenkannahme durch Beamte. Im Absatz 1 werde unter Strafe gestellt, das Sich-versprechen-lassen oder Annehmen einer Spende für eine konkrete Amtshandlung. Absatz zwei stelle schon unter Strafe, wer sich nur in Bezug auf die Amtsführung einen Vorteil versprechen lässt.

Absatz zwei sieht aber eine niedrigere Höchststrafe vor. Gerichtssprecher Leitner: Absatz eins fünf Jahre, Absatz zwei drei Jahre.

Milderes Urteil möglich

Und damit ist es durchaus realistisch was die Kleine Zeitung heute berichtet, nämlich dass auch die tatsächliche Strafe für Uwe Scheuch niedriger ausfällt, er gilt ja bisher als unbescholten. Zuletzt ist Scheuch in dieser Staatsbürgerschaft für Russen-Affäre in Klagenfurt zu 7 Monaten bedingt und 150.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Der Straftatbestand, der nun offenbar angewandt werden soll, ist übrigens ein alter, er ist nicht mehr in Kraft, Ulrich Leitner: Das war der klassische Anfütterungsparagraph.

Aber weil mittlerweile wieder ein ähnlicher Paragraph existiert, könne Uwe Scheuch wegen des Versuchs sich oder seine Partei in der Staatsbürgerschaftsaffäre "anfüttern" zu lassen im Hinblick auf seine Amtsführung verurteilt werden. Scheuchs Anwalt Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer glaubt sogar an einen vorweihnachtlichen Freispruch aus rein rechtlichen Gründen.

Jedenfalls wird es laut Gerichtssprecher Leitner gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts keine Berufungsmöglichkeiten mehr geben.