Regierung stärkt Fahrgastrechte
Im Ministerrat wurden heute auch Änderungen für Bahnkunden in Österreich beschlossen - sie bekommen mehr Rechte bzw. die Auszahlung von Entschädigungen soll vereinfacht werden. Aber auch in anderen Bereichen des Bahnwesens gibt es Neuerungen. Dafür werden gleich drei Gesetze novelliert.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 4.12.2012
Bahn muss pünktlicher werden
Von den heute im Ministerrat beschlossenen Änderungen betroffen sind Eisenbahngesetz, Eisenbahnbeförderungsgesetz und Fahrgastrechtegesetz. Letzteres regelt unter anderem seit zwei Jahren Entschädigungsansprüche der Fahrgäste mit Jahreskarten bei Zugverspätungen. Dafür wurde von den ÖBB selbst bisher ein Pünktlichkeitsgrad von 90 Prozent festgelegt. Wenn dies nicht erreicht wird, bekommen die betroffenen Jahreskartenbesitzer zehn Prozent des Kartenpreises rückerstattet. Ab 1. Juli 2013 soll laut Gesetzesnovellen ein Pünktlichkeitsgrad von 95 Prozent der Züge gelten. Außerdem müssen sich Jahreskartenbesitzer künftig nur einmal in einem entsprechenden System anmelden. So erhalten sie etwaige Entschädigungen am Ende eines Jahres automatisch.
Bei Verspätung Geld
Neu wird außerdem, dass Pendlerinnen und Pendler mit Jahreskarte künftig jederzeit im Internet kostenlos überprüfen können müssen, ob auf ihrer Strecke der vorgeschriebene Pünktlichkeitsgrad auch wirklich eingehalten wird. Von den Änderungen betroffen sind viele: Immerhin gibt es in Österreich rund 40.000 Pendlerinnen und Pendler mit Jahreskarten. Im Jahr 2011 erhielten nach Angaben des Infrastrukturministeriums knapp 1.370 davon insgesamt 29.200 Euro an Entschädigungen ausbezahlt. Beim Fernverkehr mussten die ÖBB an mehr als 10.000 Personen insgesamt 385.000 Euro ausbezahlt. Bei Fernreisen gilt übrigens das Prinzip: Bei Verspätungen von mehr als einer Stunde müssen 25 Prozent des Fahrpreises zurückgezahlt werden, bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden 50 Prozent. An diesen Entschädigungsregeln wird sich auch durch die heute beschlossene Gesetzesnovelle nichts ändern.
Kontrolliert werden die rechtlichen Bestimmungen für Bahnreisen von einem neuen sogenannten Fahrgastbeirat, zusammengesetzt aus Schienen-Regulator, Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer, sowie Verkehrs-, Konsumentenschutz- und Wirtschaftsministerium. Dieser Fahrgastbeirat soll neben der Pünktlichkeit auch die Sauberkeit, den technischen Zustand der Züge und die korrekten Informationen an die Fahrgäste überprüfen.
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