Rechnungshof: Von Salzburg "angelogen"

Rechnungshofpräsident Josef Moser weist im Ö1-Interview den Vorwurf zurück, seine Behörde habe bei der Prüfung der Salzburger Finanzen versagt. Indirekt wirft er dem Land vor, den Rechnungshof getäuscht zu haben, und fordert strafrechtliche Konsequenzen, wenn der Rechnungshof belogen wird.

Mittagsjournal, 7.12.2012

Rechnungshofpräsident Josef Moser im Gespräch mit Andrea Maiwald

Seit drei Jahren bekannt

Der Rechnungshof sei schon bei einer Überprüfung im Jahr 2009 darauf gekommen, dass es in Salzburg ein achtmal so hohes Risiko gebe wie etwa beim Bund, so Moser im Ö1 Mittagsjournal. Das Marktrisiko der Gesamtschuld habe 41 Prozent betragen gegenüber den fünf Prozent des Bundes. Der Rechnungshof habe darauf hingewiesen und betont, dass die öffentliche Hand keine Spekulationen durchzuführen habe. Die Politik hätte damals handeln sollen, so Moser heute. Der Rechnungshof habe dabei allerdings nicht das interne Kontrollsystem oder einzelne Derivativgeschäfte geprüft.

"Falsche Information vorgelegt"

Im Dezember 2011 habe der Rechnungshof eine weitere Überprüfung vorgenommen, ob das Land Salzburg die Finanzierungsstrategie geändert hat. Dabei sei der Rechnungshof nicht darüber informiert worden, dass bereits vor Abgabe der Stellungnahme des Landes der Beamtin die Handlungsvollmacht entzogen und in der Folge suspendiert wurde. Auch über den bereits im September eingetretenen Buchverlust von 340 Millionen Euro sei der Rechnungshof nicht informiert worden, so Moser. Dass das Land den Rechnungshof getäuscht hat, will Moser nicht so formulieren: "Das Land hat dem Kontrollorgan, das zu dieser Zeit eine Prüfung durchgeführt hat, keine Unterlagen zur Verfügung gestellt, die darauf hingedeutet haben, dass die Informationen des Landes Salzburg falsch sind."
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Strafmöglichkeit gefordert

Dass der Rechnungshof Fehler gemacht hätte, weist Moser zurück. Der Rechnungshof könne nur Unterklagen prüfen, die ihm zur Verfügung gestellt würden. "Ein Problem in Österreich haben wir: Dass es keine Sanktionen gibt, wenn jemand den Rechnungshof belügt, oder nicht die richtigen Unterlagen vorlegt. Eine solche Sanktion gibt es nur in strafgerichtlichen und verwaltungsbehördlichen Verfahren, aber nicht gegenüber dem Rechnungshof." Hier sollte man eine Strafmöglichkeit andenken, so Moser.