Mensdorff-Pouilly's Schloss: Zurück an den Start

Zwei Tage vor Prozessbeginn gegen Alfons Mensdorff-Pouilly hat das Oberlandesgericht Wien in Sachen seines Luisinger Schlosses entschieden. Die Staatsanwaltschaft hatte den Antrag gestellt, das Schloss zur Sicherung möglicher Strafzahlungen aus dem Verfahren, zu beschlagnahmen. Das hatte das Landesgericht abgelehnt. Das OLG hat nun die Entscheidung des Erstgerichtes aufgehoben. Nun muss der Richter neuerlich prüfen.

Abendjournal, 10.12.2012

Zurück an Erstgericht

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly Geldwäsche in Höhe von 12,6 Millionen Euro für einen britischen Rüstungskonzern vor. Um mögliche Strafzahlungen zu sichern, beantragte die Anklagebehörde eine Grundbuch-Sicherstellung für Mensdorffs burgenländisches Schloss Luising. Was vom Strafrichter, mit einer ausführlichen Begründung abgelehnt worden ist.

Nun hat das Oberlandesgericht die Entscheidung des Erstrichters gekippt und zurückverwiesen. Laut OLG gilt im Fall Mensdorff eine ältere, mildere Rechtslage. Demnach darf nur der Erlös aus einer Straftat beschlagnahmt werden. Nun muss das Erstgericht die Höhe einer möglichen Bereicherung und den Wert des Schlosses erheben, um zu klären, ob hier ein Missverhältnis zwischen möglichem Strafzahlungsanspruch und dem Wert des Schlosses besteht.