Mensdorff plädiert auf "nicht schuldig"

In Wien hat am Vormittag ein weiterer großer Prozess begonnen: Neben dem Verfahren gegen den früheren Innenminister Ernst Strasser wird ab heute im Landesgericht gegen den Waffen-Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly verhandelt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Geldwäsche vor, Mensdorff-Pouilly weist das zurück.

Mittagsjournal, 12.12.2012

35.000 Euro Jahreseinkommen

Unter regem Medieninteresse ist am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht der Prozess gegen den Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly und den Mitangeklagten Kurt D. eröffnet worden. Um Punkt 9.30 Uhr betrat der 59-Jährige den Großen Schwurgerichtssaal, wo er sogleich auf der Anklagebank Platz nahm und in betont lässiger Pose ein minutenlanges Blitzlichtgewitter über sich ergehen ließ. Zu Beginn gab Mensdorff als Beruf "Landwirt und Konsulent" an. Sein aktuelles Jahreseinkommen bezifferte er mit 35.000 bis 40.000 Euro, bei Schulden 100.000 Euro.

Keine Beweise für Bestechung

Staatsanwalt Michael Radasztics machte in seinem Eröffnungsplädoyer klar, dass es im gegenständlichen Verfahren primär um illegale Geschäftspraktiken des britischen Rüstungskonzerns BAE Systems geht. Der Konzern habe "in Umgehung gesetzlicher Regeln Geld aus dem Unternehmen gebracht, ohne dass es jemand merkt". Man habe sich dazu des "guten alten Berater-Vertrags bedient", der "intransparente Zahlungen" ermöglicht hätte. Einer dieser Berater war Alfons Mensdorff-Pouilly. BAE Systems habe grundsätzlich das Berater-System "ausgenutzt, um Zahlungen zu Korruptionszwecken in Europa und anderen Teilen der Welt zu ermöglichen".

Alfons Mensdorff-Pouilly sollen im Zeitraum 2000 bis 2008 von BAE Systems insgesamt 12,6 Mio. Euro zugeflossen sein. Insgesamt landeten laut Staatsanwalt auf den vier Konten der ihm zugerechneten Gesellschaft Brodmann Business SA 15,1 Mio. Euro, da Mensdorff auch für andere Unternehmen - laut Anklage etwa die Erste Bank - Berater-Tätigkeiten ausübte und auch mit diesen Honoraren die Konten der Brodmann gespeist haben soll. Wo die angeblich zum Zwecke der Korruption investierten Gelder gelandet sind und wer damit konkret geschmiert wurde, vermag die Staatsanwaltschaft allerdings nicht zu sagen. Ihr Verbleib "konnte nicht aufgeklärt werden", heißt es dazu im Strafantrag.

Staatsanwalt Radasztics zeigte sich dennoch überzeugt, dass mit den von BAE Systems in Richtung Alfons Mensdorff-Pouilly geflossenen Geldern "Bestechung stattgefunden hat". Er könne dies aber nicht mit der für ein Strafverfahren nötigen Sicherheit nachweisen: "Das gibt das Ermittlungsverfahren nicht her." Es gebe keine schriftlichen Belege für Schmiergeld-Zahlungen, keine sonstigen Beweise und auch keine Kronzeugen: "Das führt im Ergebnis dazu, dass ich Bestechung nicht anklagen konnte."

Geldwäsche "zweifelsfrei"

Hingegen liege der Tatbestand der Geldwäsche zweifelsfrei vor. Die entsprechenden Zahlungsflüsse untermalte der Ankläger mit einer meterlangen Papierschlange, die er im Vorfeld im Schwurgerichtssaal aufhängen hatte lassen. Auf dieser waren die für die Anklagebehörde relevanten Überweisungen und Transaktionen penibel aufgezeichnet.

Darüber hinaus habe Mensdorff im Ermittlungsverfahren ein gefälschtes Beweismittel vorgelegt, mit dem er nachweisen wollte, dass er auf Anweisung seines Mentors Timothy Landon ein Investment in Dubai getätigt hatte, setzte der Staatsanwalt fort. Diese Zahlungsbestätigung sei "eindeutig eine Fälschung".

Zusätzlich habe der Mensdorff insgesamt drei Mal bei parlamentarischen Untersuchungsausschüssen die Unwahrheit gesagt, indem er am 21. Mai 2007 erklärte, BAE Systems keine Informationen über Beschaffungsvorgänge für das österreichische Bundesheer weitergeleitet zu haben. Am 21. März 2012 und am 26. Juni 2012 habe Mensdorff gelogen, indem er abstritt die Brodmann Business SA sei seine Firma bzw. stünde er mit der Gesellschaft in einer Geschäftsbeziehung.

"In allen Punkten nicht schuldig"

Die Verteidigung von Alfons Mensdorff-Pouilly bezeichnete die Anklage gegen den Waffenlobbyisten beim Prozess-Auftakt als "Notlösung" bezeichnet. Weil der Staatsanwalt keine Bestechung habe nachweisen können, wie er selbst gestand, habe er Geldwäsche und die Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt. Letzteres sei wie beim Tierschützer-Prozess. In Wahrheit habe die Staatsanwaltschaft gar nichts gegen Mensdorff in der Hand, meinte der Verteidiger. Auch den Vorwurf der falschen Zeugenaussage und Fälschung eines Beweismittels wies Schuster zurück: “Glauben Sie, wenn der Mensdorff was fälschen würde, wäre das nicht tipptopp?“ Mensdorff, der am Beginn der Ausführungen seines Anwalts etwas unrund wirkte, lächelte an dieser Stelle versonnen. Er bekannte sich in allen Anklagepunkten nicht schuldig.

Verbotene Doppelanklage?

Schuster ging zudem ausführlich auf das Verfahren in Großbritannien ein, das gegen die Übernahme von Bußzahlungen durch den Rüstungskonzern BAE eingestellt wurde. Nach Meinung der Verteidigung hätte Mensdorff aufgrund des Doppelbestrafungsverbots innerhalb des Schengenraums gar nicht angeklagt werden dürfen. Die Staatsanwaltschaft argumentiert damit, dass das Verfahren in Großbritannien nur „vorläufig“ eingestellt wurden sei und daher in Österreich fortgesetzt werden dürfe. (Text: APA, Red.)