Schweizer Akten-Chaos um Grasser-Causen

In den Grasser-Causen Meinl und Buwog bemühen sich die österreichischen Behörden seit bald zwei Jahren um Akten aus der Schweiz und Liechtenstein. In Liechtenstein hat sich die Justiz nun endlich dazu durchgerungen, die Akten freizugeben. In der Schweiz ist hingegen gar nicht mehr sicher, ob die Staatsanwaltschaft die Unterlagen überhaupt noch hat.

Mittagsjournal, 21.12.2012

Unterlagen zurück an Meinl

Vor mehr als eineinhalb Jahren rückten Schweizer Beamte aus, um auf Ansuchen der österreichischen Justiz Hausdurchsuchungen durchzuführen. Betroffen waren Treuhänder, die sowohl in den Fall Meinl als auch in die Buwog-Affäre verstrickt sind. Ab dann ging so einiges schief: Erst wurde von der Staatsanwaltschaft Zürich 1 eine Frist zur Entsiegelung der beschlagnahmten Dokumente versäumt. Um die Lage zu retten, stellte Österreich ein neues Rechtshilfeersuchen zur neuen Beschlagnahmung der Unterlagen. Doch weitere Pannen in der Schweiz führten dazu, das eine neuerliche Beschlagnahmung vom Züricher Obergericht abgelehnt wurde. Die Einspruchsmöglichkeit gegen diese Entscheidung wurde von den Schweizern erst gar nicht wahrgenommen. Ergebnis: Zumindest in der Meinl-Causa mussten alle Unterlagen an die Eigentümer zurück gegeben werden.

Und was ist mit Buwog-Akten?

Bemerkenswert ist, dass die Akten bereits vor Monaten retourniert wurden, die österreichische Justiz davon aber erst vor kurzem erfahren hat. Und zwar nicht von der Züricher Staatsanwaltschaft, sondern von Vertretern der Meinl-Bank. Nun stellt sich für Justizministerium und Korruptionsstaatsanwaltschaft die Frage: Was wurde eigentlich aus den Razzia Unterlagen, die die Buwog-Affäre betreffen.

Ö1 hat bei Marcel Strassburger, dem leitenden Staatsanwalt in Zürich, per Email nachgefragt. Der beteuert, die Aktenrückgabe habe nur die Meinl-Causa betroffen. Im Fall Buwog hätten keine beschlagnahmten Unterlagen zurückgegeben werden müssen - bis auf einige, die für den Fall nicht erheblich gewesen seien und deshalb nicht herausgegeben werden durften, schreibt Strassburger. Er kündigt an, dass demnächst Beweisstücke in Sachen Buwog in Wien eintreffen werden. Diese Information hat seit kurzem auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien. Man darf gespannt sein, was die Schweizer nun an Österreich liefern. Denn von Seiten der Betroffenen der Schweizer Razzien ist zu hören, das alle beschlagnahmten Unterlagen von der Schweizer Justiz zurück gegeben worden sind. Mittlerweile hat sich auch Eurojust wegen der Züricher Pannenserie eingeschaltet und will zwischen österreichischer und Schweizer Justiz vermitteln.