Telekom-Prozess: Börsenmakler Wanovits

Dritter Verhandlungstag im Telekom-Prozess: Als letzter Angeklagter wird der Börsenmarkler Johann Wanovits vom Gericht befragt. Er hatte 2004 mit massiven Aktienkäufen dafür gesorgt, dass der Börsenkurs der Telekom-Aktie am letzten Stichtag jene Höhe erreicht hat, mit der Bonuszahlungen an die Vorstände und über 90 Führungskräfte des Unternehmens fällig wurden; im Auftrag der Telekom-Vorstände, wie die Staatsanwalt den fünf Angeklagten nun vorwirft. Wanovits bekennt sich nicht schuldig. Er habe nur mit der Telekom ins Geschäft kommen wollen.

Mittagsjournal, 13.2.2013

Wanovits kauft Aktien

Am Aschermittwoch vor neun Jahren im Gasthaus Hansi stellt Telekommanager Gernot Schieszler dem Börsenmakler Johann Wanovits die verhängnisvolle Frage, ob er sich vorstellen könne, selbst Aktien der Telekom in großem Stil zu kaufen, das berichtet Wanovits heute vor Gericht.

Zuvor hatte damals nach eigenen Angaben eindeutig erkannt, dass jemand versucht habe, den Kurs der Telekom-Aktie künstlich zu drücken, mit unzulässigen Mitteln, wie Wanovits betont. Er sei darin interessiert gewesen, mit der Telekom ins Geschäft zu kommen. "Ich war überzeugt, das ist für mich die Eintrittskarte, wenn ich hier gut arbeite, dann kann ich wesentlich mehr verdienen", sagt Wanovits.

Das Gentlemen-Agreement

Auf die Frage des Richters, ob es hier eine schriftliche Vereinbarung gegeben hätte, spricht Wanovits von einem Gentlemen-Agreement, in dem vereinbart wurde, dass man im Geschäft bleibe, wenn er die Aktien kaufen würde. Schließlich hätte er aber den Aktienkauf auf sein eigenes Buch und auf eigenes Risiko tätigen müssen. Von einer Prämie will er aber nichts wissen. Vielmehr sei es darum gegangen, sein Risiko bei dem Aktienkauf abzudecken. Er habe damit gerechnet, dass sein Risiko bei einem möglichen Kursverlust rund eine Million Euro betragen würde. Wenn er das mache, müsse er das auch in einer Geschäftsverbindung mit der Telekom wieder verdienen können, habe er sich gedacht.

Ominöse Bargeldzahlungen

Dazu sei es aber aufgrund des Medienechos nach dem Aktienkauf vorerst nicht gekommen. Stattdessen wurden Bargeldzahlungen durchgeführt, das wäre aber nicht seine Idee gewesen. Er hätte eine Rechnung legen können, das habe die Telekom aber nicht gewollt. Deshalb habe man sich dreimal zu einer Geldübergabe getroffen: Im Auto, am Naschmarkt …, es waren fünfhunderter Scheine, in Summe habe er 600 Tausend Euro erhalten, nicht 1,5 Millionen, wie vom Staatsanwalt berechnet.

Für ihn waren die Geschäfte einwandfrei, betont Wanovits. Wenn das nicht durch das Börsengesetz gedeckt gewesen wäre, hätte er es nicht gemacht.