Grasser: Ermittlungen noch nicht abgeschlossen

Eine Steuernachzahlung ist für niemanden eine gute Nachricht, für einen ehemaligen Finanzminister aber ganz besonders schlecht. 5,4 Millionen Euro soll Karl-Heinz Grasser an Steuerschuld nachzahlen, berichtet die Zeitschrift "profil". Grasser hat den Steuerbescheid angefochten. Ob die Causa in ein Finanzstrafverfahren mündet, bleibt abzuwarten, denn die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.

Mittagsjournal, 25.3.2013

Grasser will bis zur letzten Instanz gehen

Ex-Finanzminister Karl Heinz Grasser weist jegliche Schuld von sich. Er will den Steuerbescheid bis zur letzten Instanz, dem Verwaltungsgerichtshof, bekämpfen. Er habe nie Steuern hinterziehen wollen, verteidigt sich Grasser, sein ehemaliger Steuerberater habe ihn falsch beraten.

Dieses Argument werde Grasser bei seinem Rechtsstreit um die 5,4 Millionen Euro Steuernachzahlung kaum helfen, sagt Steuerberater und Gerichtssachverständiger Fritz Kleiner. Diese Argumentation stelle einen groben Bruch des Vertrauensfeldes zwischen Klient und Steuerberater dar, noch dazu wo dieser Klient nicht irgendjemand sei, sondern jemand, der einmal österreichischer Finanzminister war, so Kleiner.

Grasser werde der Steuernachzahlung so nicht entgehen können, lautet die Einschätzung des Gerichtssachverständigen: "Das wird der Herr Finanzminister ausbaden müssen."

Auch Finanzstrafverfahren anhängig

Parallel zur Steuerprüfung des Briefkasten-und Firmengeflechtes Grassers in Liechtenstein, auf Zypern und den britischen Jungferninseln ist bei der wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft auch ein Finanzstrafverfahren anhängig.

Hier laufen die Ermittlungen gegen Grasser noch, sagt Sprecher Erich Mayer: "Für uns ist es jetzt notwendig, dass uns die Finanz, die für uns auch als Ermittlungsbehörde tätig ist, ihren Abschlussbericht übermittelt. Dazu ist es notwendig, dass im Laufe des Aprils noch zwei Einvernahmen erfolgen."

Entscheidung über Anklage nur mit Abschlussbericht

Durch den Steuerbescheid sei aber zumindest einmal in erster Instanz die abgabenrechtliche Frage geklärt, sagt Mayer. Dass Grasser gegen die Steuernachzahlung berufen hat, habe auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft keine Auswirkung, sagt Mayer. Um die Frage zu klären, ob Grasser auch nach dem Finanzstrafrecht belangt wird, seien aber noch weitere Ermittlungen nötig, so Mayer, etwa bezüglich Fragen der Vorsätzlichkeit.

Erst, wenn der Abschlussbericht der Finanzbehörden vorliegt, kann die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob Grasser hier eine Anklage droht.