VfGH: "ESM nicht verfassungswidrig"
Der Verfassungsgerichtshof hat die Anträge der früheren kärntner FPK-Landesregierung gegen den "Europäischen Stabilitätsmechanismus" (ESM) als "unbegründet" abgewiesen. Diese Entscheidung teilte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger in einer Pressekonferenz mit.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 3.4.2013
Keine unbegrenzte Nachschusspflicht
Der VfGH begründet sei Urteil damit, dass keine finanziell unbegrenzte "Nachschusspflicht" Österreichs an den ESM besteht. Auch gebe es durch den Abschluss des ESM keine unzulässige Übertragung von Hoheitsrechten. "Es war ein sehr kompliziertes Verfahren", räumte Holzinger ein.
Die inzwischen abgewählte freiheitliche Kärntner Landesregierung hatte die Anfechtung des ESM im vergangenen Herbst gegen die Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossen. Der ESM war im Vorjahr zur Unterstützung kriselnder Eurostaaten ins Leben gerufen worden.
DNA-Fahndung reparaturbedürftig
Der Verfassungsgerichtshof hat auch die Bestimmungen im Sicherheitspolizei-Gesetz zur DNA-Ermittlung für Fahndungszwecke als verfassungswidrig aufgehoben. Die entsprechende Regelung sei zu weitgehend und erlaube DNA-Ermittlungen schon beim Verdacht auf geringfügige Delikte, begründete der VfGH-Präsident die Entscheidung. Der VfGH setzt dem Gesetzgeber nun eine Reparaturfrist bis zum 30. Juni 2014, bis dahin bleibt die Regelung in Kraft. (Text: APA, Red.)