"Cyber Grooming": Eine Anzeige pro Woche

Seit 2012 ist "Cyber Grooming" strafbar. Die Fälle häufen sich. Bisher hat es knapp 70 Anzeigen gegeben, im Schnitt ein pro Woche. Um Tätern das Handwerk zu legen, ist eine Anzeige die Voraussetzung. Hilfe erhalten Betroffene bei "Rat auf Draht".

Mittagsjournal, 19.4.2013

Hilfe am anonymen Telefon

Seit Wochen haben die beiden miteinander gechattet. Jetzt will der angeblich 17-Jährige Bursch, dass die 14-Jährige ein Oben-Ohne Foto von sich schickt. Dem Mädchen ist unwohl dabei. Mit den Eltern will sie nicht darüber reden. Sie schämt sich. In Fällen wie diesem ist es oft einfacher, sich anonym an Telefondienste zu wenden, sagt Birgit Satke, Leiterin von "Rat auf Draht". Dort würden die Kinder dann erfahren, dass es eine strafbare Handlung ist und dass man dagegen was unternehmen und den Täter anzeigen kann - und den Kindern werde Mut gemacht, das auch zu tun.

Keine Angst vor der Polizei

Cyber Grooming ist seit Anfang 2012 strafbar. Seitdem hat es knapp 70 Anzeigen gegeben, im Schnitt jede Woche eine, sagt Ewald Ebner vom Bundeskriminalamt. Die Dunkelziffer liege aber weit höher, weil die Kinder sich oft unverstanden fühlten, Angst hätten und nicht zur Polizei gehen wollten.

Im Fall einer Zwölfjährigen konnten der Täter ausgeforscht werden, schildert Ebner eine aktuellen Fall. Er hatte das Mädchen dazu aufgefordert sich vor der Laptopkamera auszuziehen und sich selbst zu berühren. Ebner: "Der Haupttäter ist zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, acht Monate davon unbedingt."

Um Tätern wie diesem das Handwerk zu legen, ist eine Anzeige Voraussetzung. Deswegen seien niederschwellige Angebote wie Rat auf Draht für die Polizei besonders wichtig, so Ebner.

Service

Beim Jugend-Notruf "Rat auf Draht" sind Psychologinnen und Psychologen rund um die Uhr erreichbar. Kostenlos unter der Telefonnummer 147.
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