Die Tricks bei Wahlkampfkosten
Der Wahlkampf hat längst begonnen. Warum die Parteien so früh gestartet sind, das mag strategische Gründe haben; aber auch finanzielle Überlegungen könnten eine Rolle spielen. Erstmals gilt nämlich eine Grenze für die Wahlkampf-Kosten: höchstens sieben Millionen Euro darf eine Partei ausgeben. Aber gerechnet wird erst ab Juli. Das öffnet den Parteien eine Hintertür.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 8.6.2013
Der Vorwahlkampf zur Nationalratswahl ist schon voll im Gang, die Parteien schon ziemlich aktiv. Das dürfte aber nicht nur am Versuch der ersten Mobilisierung liegen, sondern möglicherweise auch an der erstmals geltenden Wahlkampf-Kosten-Beschränkung. Denn jede Partei darf maximal sieben Millionen Euro ausgeben, vom sogenannten Stichtag bis zu Wahltag, also von Anfang Juli bis Ende September. Dabei könnte aber der eine oder andere Fallstrick lauern. Und es könnte saftige Strafen geben, wenn das Wahlkampf-Budget überschritten wird.
Ab dem 9. Juli
Noch ist offiziell kein Wahlkampf, noch gilt die Wahlkampf-Kosten-Beschränkung nicht. Das ist erst in etwa einem Monat der Fall, sagt Werner Zögernitz vom Institut für Parlamentarismus. Die 7-Millionen-Grenze gilt vom 9. Juli bis zum Wahltag am 29. September.
Doch da ist Vorsicht angebracht, denn bei diesem Wahlkampf-Kosten-Deckel gehe es nicht darum, wie viel Geld in diesem Zeitraum ausgegeben wird. Als Beispiele nennt Werner Zögernitz Plakat-Kampagnen oder Wahlkampf-Geschenke. Hier gilt der Zeitraum der Auftragsvergabe auch vor dem 9. Juli.
So weit so einfach, allerdings gibt es auch Ausnahmen und Fallstricke. In die Kosten-Beschränkung fallen Aufträge an Werbeagenturen, Umfragen aber nicht. Zusätzliches Personal muss dazugerechnet werden, wenn sie ständig bei Parteien beschäftigt sind hingegen nicht. Es werden die Ausgaben der Partei berücksichtigt, von nahe-stehenden Organisationen aber nicht.
Werner Zögernitz vom Institut für Parlamentarismus verweist noch auf einen heiklen Punkt. Mit dem neu eingeführten Persönlichkeitswahlrecht können die einzelnen Kandidaten auch für sich selbst werben. Ab einem bestimmten Betrag schlägt sich das auch auf den Wahlkampf-Kosten-Deckel, nämlich 15.000 Euro. Alles was darüber ist, wird den Partei-Ausgaben zugerechnet, bei einigen hundert Kandidaten könnte da was zusammenkommen.
Heutige Aktivitäten zählen nicht
Die Wahlkampf-Kosten-Beschränkung sieht auch Strafen vor, wenn die 7 Millionen überschritten werden. Geldstrafen, die nach einem bestimmten Schlüssel berechnet werden. Wenn beispielsweise das Wahlkampf-Budget nachweislich um die Hälfte überschritten fallen Strafen von mehr als einer halben Million Euro an, sagt Werner Zögernitz.
Noch keine Sorgen müssen sich Parteien machen, wegen jetziger Aktivitäten wie den Österreich-Touren, die schon manche Spitzenpolitiker unternehmen. Vielleicht sind diese Politiker bereits jetzt vorwahlkämpfend unterwegs, damit das nicht ins Wahlkampf-Budget gerechnet wird.