Start der Oppositionsgespräche
Transparenz: Regierung segnet Gesetz ab
In Rekordtempo hat der Ministerrat den Gesetzesentwurf für das Transparenzpaket und die Reform der Parteienfinanzierung beschlossen. Kurz nachdem der Ministerrat im Vorfeld der Parlamentssitzung zusammengekommen war, traten Kanzler Faymann (SPÖ) und Vizekanzler Spindelegger (ÖVP) vor die Kameras und kündigten Verhandlungen mit den Oppositionsparteien an, auf deren Stimmen sie angewiesen sind.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 15.5.2012
Vom Ministerratsfoyer,
Kritik hat gewirkt
Diese Kritik saß. Die Antikorruptionsexperten des Europarates zerpflückten Österreich. Die Kontrolle von Parteispenden, die Transparenz der Geldflüsse - all das würde europäischen Standards nicht entsprechen, schrieben sie in ihren Abschlussbericht. Alle Empfehlungen seien berücksichtigt worden, versichert die Regierung heute nach dem Ministerrat. Parteien müssen ihren Umgang mit Geld vor dem Steuerzahler künftig ganz klar rechtfertigen.
5.000 Euro-Grenze
Was kommt auf die Parteien nun im Detail zu? Spenden und Spender sind nicht mehr anonym. Ab einer Zuwendung von 5.000 Euro werden Name und Anschrift veröffentlicht. Der Rechenschaftsbericht samt Spendenliste und Unternehmensbeteiligungen ist im auch im Internet nachzulesen. Der Rechenschaftsbericht wird von zwei unabhängigen Wirtschaftsprüfern kontrolliert. SPÖ-Bundeskanzler Werner Faymann sagt, viele Monate sei diskutiert worden über die Wichtigkeit der Transparenz. Jetzt könne die Bevölkerung das Ergebnis sehen, es seien politische Konsequenzen aus den Ereignissen der Vergangenheit gezogen worden.
Lex Telekom
Parteien dürfen nicht mehr alles nehmen, was ihnen angeboten wird. Verboten sind u.a. Spenden von parlamentarischen Klubs und Unternehmen, an denen der Staat mit mindestens 25 Prozent beteiligt ist; eine Lex Telekom, wenn man so will. ÖVP-Vizekanzler Michael Spindelegger sagt, es sei eine gute Grundlage für einen Neuanfang. Die Regierung habe ihren Beitrag geleistet, aus den negativen Erfahrungen im Untersuchungs-Ausschuss die Konsequenzen zu ziehen.
Wahlkampfkosten limitiert
Auch Abgeordnete sowie Vorfeldorganisationen dürfen sich nicht mehr so ohne weiteres finanzieren lassen. Auch anonyme Spenden über 1.000 Euro sind künftig verboten. Vorbei auch die Zeiten explodierender Wahlkampfkosten. Sieben Millionen pro Partei und Wahlkampf und nicht mehr.
Rechnungshof wird prüfen
Eine starke Rolle soll der Rechnungshof bekommen. Er muss die Summen und die Spendenlisten überprüfen. Auch die Liste der Länder. Und dafür braucht der Rechnungshof mehr Kompetenzen und die Regierung die Stimmen der Opposition. Die Vorschriften sollen ab 1. Juli einheitlich für Bund und Länder gelten. Wobei große Teile - insbesondere die Spendenverbote sofort in Kraft treten sollen.
Regierung braucht Opposition
Die ersten Rechenschaftsberichte mit den Spenderlisten im Anhang werden also im Herbst 2013 veröffentlicht. Vorausgesetzt das Parlament entscheidet rasch. Notfalls will Faymann die Verhandlungen mit der Opposition zur Chefsache machen. Auch Vizekanzler Spindelegger wirbt um Zustimmung der Opposition.
Saftige Strafen bei Verstoß
Die Opposition findet bereits einige Wünsche erfüllt. Es drohen saftige Geldstrafen, sollte sich eine Partei nicht an die Spielregeln halten. Bis zu 100.000 Euro bei einem falschen Rechenschaftsbericht oder die dreifache Summe einer illegalen Spendeneinnahme. Das Geld fließt ins Budget bzw. ein Teil ist zweckgewidmet für Wissenschaft und Forschung.
„Gläsern“ wird künftig auch der Umgang mit Steuergeld. Denn statt eines Förderdschungels dürfen Länder zwischen zehn und höchstens 22 Euro an die Landesparteien bezahlen, beim Bund sind es 5 bis elf Euro pro Wähler. Die Wahlkampfkosten werden nicht mehr rückerstattet.