Geldwäsche-Anklage gegen OeNB-Manager
Die Staatsanwaltschaft Wien hat gestern Anklage in der Gelddrucker-Affäre der Österreichischen Banknoten- und Sicherheitsdruckerei (ÖBS) der Nationalbank erhoben. Dem noch amtierenden Vizegouverneur Wolfgang Duchatczek und acht anderen Beschuldigten wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung, Untreue, Bestechung und Geldwäsche vorgeworfen. Die Anklageschrift liegt Ö1 vor.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 14.6.2013
83-seitige Anklage
Die Beschuldigten sollen im Gegenzug für Gelddruckaufträge, Amtsträger in Aserbaidschan und Syrien in Höhe von insgesamt 14 Millionen Euro bestochen haben. Erstaunlich sei, dass die Staatsanwaltschaft in der Anklage kein einziges einigermaßen normales Beweismittel vorlege, sagt Anwalt Gabriel Lansky, der den nun angeklagten Vizegouverneur der Nationalbank, Wolfgang Duchatczek vertritt. Er sieht eine äußerst scharfe Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft. Denn ein direkter Schaden sei der ÖBS ja nicht entstanden.
Das schreibt auch die Staatsanwaltschaft in ihrer 83 Seiten dicken Anklage, die dem Ö1 Journal vorliegt. Denn die zu zahlenden Schmiergelder in Höhe von 20 Prozent der Auftragssummen, wurden den Notenbanken in Asabaidschan und Syrien quasi beim Kaufpreis aufgeschlagen.
"Bildung einer kriminellen Organisation"
In der Anklage beschreibt die Staatsanwaltschaft umfassend, dass sich die ÖBS zu Beginn der Affäre durch ein Verlustgeschäft mit Singapur in der Krise befunden habe und unter enormen Erfolgsdruck gestanden sei. Zum Wohle der ÖBS und zur Sicherung der Arbeitsplätze sei daher von Duchatczek und den Mitangeklagten beschlossen worden, die intern als Provisionen bezeichneten Gelder an unbekannte Empfänger zu überweisen, heißt es in der Anklage, die hierin auch die Bildung einer kriminellen Organisation sieht.
Über Schmiergelder informiert
Duchatczek sei ebenso wie die mitangeklagten ehemaligen Geschäftsführer der ÖBS, Michael Wolf, Johann Miller und Kurt Meyer, als Aufsichtsratsvorsitzender in Kenntnis gesetzt worden, dass die Gelddruckaufträge lediglich dann erlangt werden könnten, wenn die Zahlungen geleistet werden, heißt es sinngemäß in der Anklage. Duchatczek habe außerdem dazu ermahnt darauf zu achten, dass diese Aufschläge bei künftigen Verträgen reduziert würden, schreibt der Staatsanwalt und sieht gerade darin ein Eingeständnis, dass Duchatczek über die Hintergründe der Zahlungen informiert war. Denn wenn tatsächlich Leistungen erbracht worden wären, hätten ihm Provisionszahlungen gleichgültig sein können, so die Staatsanwaltschaft. Laut Anklage wurden die Schmiergelder übrigens im Lauf der Jahre tatsächlich reduziert.
Kein Geschäft ohne "Kommission"
Hier gehe es um eine Grundsatzfrage, sagt Anwalt Rudi Mayer, der einen der angeklagten Anwälte vertritt. Nämlich um die Frage: Moral oder Gewinn. In Entwicklungs- und Schwellenländern bekomme man oft ohne derartige Kommissionszahlungen keinen Auftrag. Er betont, dass die Aufträge aus Syrien und Aserbaidschan trotz der Schmiergeldzahlungen ein enormes Geschäft für die Republik waren. Für alle genannten gilt die Unschuldsvermutung