Josefstadt: 14-Jähriger war nicht strafmündig

Über die Vergewaltigung eines 14-Jährigen in der Justizanstalt Josefstadt werden jetzt tragische Hintergründe bekannt: Der Jugendliche hätte gar nicht im Gefängnis sein sollen oder dürfen. Laut einem Gutachten, das inzwischen vorliegt, ist er wegen verzögerter Reife nicht strafmündig. Gefängnisverantwortliche hatten auch seine Entlassung gefordert. Bis die zuständige Richterin überzeugt war, dauerte es aber länger als einen Monat.

Mittagsjournal, 28.6.2013

"Der hätte nie ins Gefängnis gehört"

Nach einem mutmaßlichen Raubversuch ist der 14-Jährige am 1. Mai ins Gefängnis gekommen, sagt Gefängnislehrer Wolfgang Riebniger, aber "Ab 2. Mai ist uns der Bub suspekt vorgekommen im Sinne seiner verminderten Reife. Und wir haben ab 2. Mai bis zur Haftprüfung und über seine Haftprüfung am 15. Mai hinaus trompetet - alle Fachkräfte trompetet, dieser Bub gehört nicht ins Gefängnis aufgrund seiner intellektuellen und auch emotionalen Ausstattung, wenn ich das so nennen darf."

So kann der Bursch offenbar - wie ein Kind - nicht verstehen, dass ein versuchter schwerer Raub eine Untat ist. Und die Haft habe eine massiv traumatisierende Wirkung auf den Buben gehabt. "Der hätte nie ins Gefängnis gehört, oder zumindest nach kürzester Zeit entlassen." Man habe auch schriftlich gegenüber dem Gericht auf die vermutete Strafunfähigkeit hingewiesen , sagt Gefängnislehrer Riebniger: "Dass der auch provoziert hat ins System, das ist klar", und vielleicht war das auch ein Auslöser, der letztendlich dazu beigetragen haben könnte, dass es zur Vergewaltigung des Burschen in der Untersuchungshaft gekommen ist - schon rund eine Woche nach der Festnahme.

Tatwiederbegehungsgefahr gesehen

Die für die Haftfrage zuständige Jugend-Richterin hat aber erst ein Gutachten der Psychiaterin Gabriele Wörgötter einholen lassen, das dann die Strafunmündigkeit bestätigt hat. Wörgötter hat telefonisch bescheid gegeben und so wurde der 14-Jährige enthaftet, rund 40 Tage nach seiner Einlieferung. Gerichtssprecherin Christina Salzborn sagt, die Richterin habe Tatwiederbegehungsgefahr gesehen, Raub sei eine der schwersten Straftaten. Dem Vernehmen nach war es ein versuchter Raub durch vier jungen Burschen, zwei davon mit Messern in der Hand. Sie sollen sich von ihrem Vorhaben durch Worte abbringen haben lassen. Jugendrichter-Sprecherin Beate Matschnig sagt, grundsätzlich sei in solchen Fällen auch denkbar, dass Gefährlichkeit vorliegt und eine Einweisung in eine Anstalt vorzunehmen ist.

Ein weiteres tragisches Detail. Man hat den schwierigen Burschen im Gefängnis laut Lehrer Riebniger extra mit einem besonders zuverlässigen Burschen in eine Zelle getan, um ihn zu schützen, doch er sei zum mutmaßlichen Täter geworden. Riebnigher: "Der war verlässlich. Der war eine Stütze des Vollzug. Das war ein lieber Bub. Es hat ein Blackout gehabt, was seine Tat nicht entschuldigt." Der Leiter des Justizvollzugs im Ministerium Peter Prechtl formuliert nun, man habe einen Fehler gemacht. Aber die Justizwache habe bei dieser Zelleneinteilung nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt.