Alpine/Dayli:Beschäftigte müssen auf Geld warten
Für Juni haben die Alpine-Mitarbeiter keine Gehälter bekommen. Ein Los, das sie mit den Beschäftigten der insolventen Drogeriemarktkette Dayli teilen. Um zu ihrem Geld zu kommen, müssen sich diese jetzt, wie die anderen Gläubiger auch, an den Masseverwalter wenden. Bis sie ihr Gehalt wirklich am Konto haben, kann es aber Monate dauern.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 6.7.2013
Verfahren für Forderungen kostenfrei
Beim Baukonzern Alpine haben rund 4.900 Mitarbeiter keine Bezahlung für Juni bekommen. Bei der Drogeriemarkt-Kette Dayli warten mehr als 3.300 Mitarbeiter auf ihr Geld für Juni. Auch wenn Baustellen übernommen werden und Dayli vorerst weitergeführt wird, müssen alle bisher angefallenen Forderungen beim jeweiligen Masseverwalter geltend gemacht werden. "Das übernehmen wir als Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA)", sagt Karin Ristic, Leiterin der Abteilung Insolvenzschutz in der Arbeiterkammer Wien. Das sei ein gemeinsamer Verein von Arbeiterkammer und Gewerkschaft.
"Das Verfahren ist kostenfrei. Wir schauen, dass die Bescheide an die Dienstnehmer ergehen und das Geld ausgezahlt wird." Ristic ist für die Alpine-Mitarbeiter zuständig, da der Konkurs in Wien angemeldet worden ist. Dayli-Mitarbeiter müssen sich an die Arbeiterkammer Oberösterreich wenden.
Geld kommt aus Insolvenzentgeltfonds
Wann die Mitarbeiter ihr Geld ausbezahlt bekommen, sei sehr schwer abzuschätzen, sagt Ristic. Man orientiere sich an den gerichtlichen Fristen. Das Juni-Gehalt der Alpine-Mitarbeiter dürften in der zweiten September-Hälfte bekommen, Dayli-Mitarbeiter Mitte/Ende Oktober.
Das Geld kommt aus dem Insolvenzentgeltfonds. Finanziert wird dieser Fonds aus Beiträgen der Arbeitgeber. Angesichts der vielen Pleiten könnte der Fonds heuer weniger Geld haben als er braucht. Mitarbeiter bräuchten sich aber kleine Sorgen um ihre Lohn-Ansprüche machen, sagt Ristic. "Der Fonds muss das auszahlen, das ist ein gesetzlicher Anspruch."
Mitarbeiter, die nicht weiter beschäftigt werden können, haben auch Beendigungs-Ansprüche, etwa auf Kündigungsentschädigung, Abfertigung oder Urlaubsersatzleistung für nicht beanspruchten Urlaub. Diese Ansprüche sind gesichert, deren Auszahlung dauert aber noch länger, weil sie erst nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses berechnet werden können.
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