NSA-Spionage: Freibrief in Deutschland

Wer glaubt, die US-Geheimdienste sitzen nur in den USA vor dem Computer und lesen sich durchs Internet, der irrt. Zumindest in Deutschland ist die NSA sehr aktiv - und das hochoffiziell.

Assoziierte Firmen sind mit Sonderrechten in geheimdienstlicher Mission in Deutschland unterwegs, seit vielen Jahren und mit Wissen vieler deutscher Regierungen; öffentlich bekannt war das bisher nicht, das ZDF-Magazin Frontal 21 hat die Sache ans Licht - und nicht nur die aktuelle Regierung in Berlin ziemlich in Verlegenheit - gebracht.

Mittagsjournal, 1.8.2013

Hochoffizielle Erlaubnis

Deutschland hat im August 2003 amerikanischen Firmen „Ausnahmeregelungen und Vorteile“ bei deren Arbeit für die in Deutschland stationierten US-Streitkräfte eingeräumt. Und zwar für - wie es heißt - analytische Aktivitäten. Das belegt eine sogenannte Verbalnote des Auswärtigen Amtes unter der damaligen rot-grünen Regierung. Für den Geheimdienstexperten Erich Schmidt-Enboom sind diese Ausnahmeregelungen eine hochoffizielle Lizenz zum Spionieren für US-Streitkräfte, -Geheimdienste und auch Geheimdienstprivatunternehmen.

Außenamt muss sich "schlau" machen

Die Unternehmen beschäftigen sich - laut ZDF-Recherchen - überwiegend mit elektronischer Aufklärung. Seit 2003 wurden 100erte Ausnahmegenehmigungen für diese Firmen erteilt - auch für die Firma Booz Allen Hamilton, für die der Aufdecker der Datenaffäre Edward Snowden zuletzt gearbeitet hat. Wofür genau diese Genehmigungen erteilt wurden, kann der Sprecher des Auswärtigen Amtes Sebastian Fischer nicht sagen: da müsse er sich erstmal schlau machen, sagt er. Aber letztlich gehe es um technisch-militärische Dienstleistungen, die im Rahmen des Truppenstatuts möglich seien.

Sonderrechte für NATO

Das Nato-Truppenstatut und Zusatzabkommen räumen den Westmächten seit Jahrzehnten Sonderrechte in Deutschland ein. Viele dieser Vereinbarungen sind bis heute in Kraft. Kanzlerin Angela Merkel hat auf die Schnüffelaffäre bisher immer wieder mit einem Satz reagiert: auf deutschem Boden habe man sich an deutsches Recht zu halten.

Und das, sagt der Historiker Josef Foschepoth, erwecke einen völlig falschen Eindruck. Es sei als würde das deutsche Recht vor ausländischen geheimdienstlichen Angriffen schützen. Da sei zumindest gegenüber den drei westlichen Alliierten nicht der Fall. Das alte Alliierte Vorbehaltsrecht sei rechtliche und gesetzliche Verpflichtung der Bundesregierung. Und zwar vom ersten deutschen Nachkriegskanzler Konrad Adenauer bis heute.

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