Telekom-FPÖ-Prozess: Warten auf Urteil

Im Telekom-FPÖ-Prozess hat heute der Anwalt des angeklagten Ex-FPÖ-Werbers Gernot Rumpold versucht, den Prozess zu sprengen. Er stellte den Antrag, einen Gutachter und sogar den Richter wegen Befangenheit auszuschließen - was nach kurzer Beratung zurückgewiesen wurde. Auch eine "Überraschungszeugin" entlastete Rumpold nicht.

Gernot Rumpold

Gernot Rumpold

(c) Schlager, APA

Mittagsjournal, 9.8.2013

Verzögerungstaktik der Verteidigung

Rumpold-Anwalt Markus Singer warf dem Richter Befangenheit vor und argumentierte, dass ein wirtschaftliches Naheverhältnis zwischen Richter Michael Tolstiuk und der Telekom nicht ausgeschlossen werden könne. Denn auf Tolstiuks Homepage gebe es ein Aon-Logo – sozusagen ein Telekom-Logo. Der Hintergrund laut dem Richter: Der Internetanschluss ist von der Telekom und er zahle dafür wie jeder andere 41 Euro monatlich. Die Homepage werde von seiner Frau betrieben – offenbar führt sie einen Heurigen. Sein Handy, sagt der Richter süffisant, ist übrigens ein T-Mobile-Handy. Ein anderer Verteidiger hat sich über den Ablehnungsantrag Rumpolds gegen den Richter dann fassungslos gezeigt und der Telekom-Anwalt hat ihn als absurd bezeichnet.


Damit scheint sich zu bestätigen, dass Gernot Rumpold ein Urteil erst nach der Nationalratswahl will. Aber allzu viel Hoffnung scheint sich Rumpold nicht mehr zu machen, heute früh hat er gegenüber uns Journalisten angedeutet, dass er eher mit einem Schuldspruch noch heute rechnet. Bleibt die Frage, wem es nützt, wenn es erst nach der Wahl ein Urteil gibt. Da vermuten manche, dass Rumpold eine Absprache haben könnte mit einer Partei, aber vielleicht sieht er sich auch wirklich persönlich als Politopfer. Die Optik ist ja so oder so schlecht, egal ob es heute ein Urteil gibt – schlecht nämlich für die ehemalige Haider-FPÖ. Wobei das etwas komplex ist, um welche Partei es da wirklich geht und wer einen politischen Nachteil hätte. Denn die heutige Strache-FPÖ müsste bei Schuldsprüchen wahrscheinlich die angebliche 600.000-Euro-Parteispende zurückzahlen. Aber andererseits ist die die Nachfolgepartei der Haider-FPÖ eigentlich das BZÖ.

Urteil noch heute?

Rumpolds Anwalt hat auch einen Ablehnungs- und Befangenheitsantrag gegen einen Gutachter gestellt. Hintergrund dafür ist vor allem, dass Gutachter Georg Jeitler gestern aus dem Gerichtssaal getwittert hat und der Rumpold-Anwalt wirft ihm deshalb unter anderem Unaufmerksamkeit vor. Der Gutachter hat dann gesagt, er habe ja nur über die mehr als 30 Grad hier getwittert und eine kleine Unkorrektheit in der medialen Berichterstattung korrigiert. Das Gericht hat beide Befangenheitsanträge abgelehnt, den Gutachter aber ersucht, nicht mehr zu twittern.

Ob es das Urteil tatsächlich heute geben wird, ist schwer zu sagen. Der Richter scheint schon fest entschlossen zu sein, das heute durchzuziehen. Er und die beiden Schöffen haben praktisch alle zeitverzögernden Anträge der Verteidiger abgelehnt. Wenn die letzten Informationen aus dem Gerichtsaal richtig sind, wird auch Rumpolds Ex-Frau Erika Daniel nicht mehr befragt werden. Vielleicht hängt das auch damit zusammen, dass Erika Daniel gestern Abend womöglich versucht hat, eine andere Zeugin – eine Ex-Mitarbeiterin - zu beeinflussen. Das hat diese Zeugin heute sinngemäß via Videoschaltung ins Bezirksgericht Leibnitz ausgesagt. Aber obwohl sich der Richter da bemüht, könnte sich die Verhandlung heute noch so lange hinziehen, dass sich ein Urteil nicht mehr ausgeht – wir werden sehen und hören.