Lehrerdienstrecht: Der Entwurf im Detail

Nach über 30 erfolglosen Verhandlungsrunden mit der Gewerkschaft setzt die Regierung in Sachen Lehrerdienst heute den nächsten Schritt: Sie schickt einen Gesetzesentwurf in Begutachtung - und zwar ohne Zustimmung der Gewerkschaft. Zusätzliche Nachbesserungen bei Gehalt und Arbeitszeit finden sich im Entwurf, der der dem Ö1 Morgenjournal vorliegt, keine mehr. Es ist aber eine Übergangszeit von fünf Jahren vorgesehen.

Lehrerzimmerschild

(c) Karmann, DPA

Morgenjournal, 13.8.2013

Unterrichtszeit und Gehalt

49 Seiten hat der Gesetzesentwurf und jede Menge Zündstoff für weitere Auseinandersetzungen. Bei den zwei Hauptpunkten ist die Regierung der Lehrergewerkschaft nämlich nicht weiter entgegengekommen:

Erstens die Arbeitszeit: Lehrer müssen künftig generell 24 Stunden pro Woche unterrichten, bisher waren es je nach Schultyp teils deutlich weniger, in Schularbeitsfächern an Gymnasien, HAK oder HTL mussten die Lehrer de facto nur 18 Stunden unterrichten. Ausnahmen von bis zu zwei Stunden gibt es für Lehrer, die Klassenvorstand sind, Junglehrer betreuen oder Beratungsstunden für Schüler oder Eltern machen. Die Mindestunterrichtszeit liegt also bei 22 Stunden, aber damit meist noch immer höher als bisher.

Zweitens die Bezahlung: Beim Gehalt sieht der Regierungsentwurf zwar höhere Einstiegsgehälter vor, dafür aber weniger Geld am Karriereende. Junglehrer sollen künftig einheitlich 2.420 Euro brutto pro Monat bekommen, um etwa 400 Euro mehr als bisher beginnende Volks- und Hauptschullehrer, um 200 mehr als AHS-Lehrer. Im Gegenzug gibt es nur mehr sieben Gehaltsvorrückungen statt bisher bis zu 18 und am Ende der Berufslaufbahn damit zwischen 170 und 700 Euro weniger. Für alle sind hier 4.300 Euro Grundgehalt vorgesehen. Dazu kommen aber noch Zulagen, etwa für Schularbeitsfächer und viele Oberstufenfächer oder wenn man Junglehrer betreut. Und auch für Skikurse zum Beispiel sind weitere Extra-Entschädigungen vorgesehen.

Unterstützungspersonal

Und dann gibt es noch einen dritten Streitpunkt mit der Gewerkschaft: das Unterstützungspersonal, also etwa Schulpsychologen, Sozialarbeiter oder Sekretariatskräfte. Hier hat die Regierung von 2000 zusätzlichen Bediensteten eingeplant, die Gewerkschaft will 13.000. Dieser Punkt kommt im Gesetzesentwurf aber gar nicht vor, denn beim Lehrerdienstrecht geht es, wie der Name schon sagt, um die Lehrer, also um eine Art Kollektivvertrag ausschließlich für das pädagogische Schulpersonal.

Beschluss vor der Wahl unwahrscheinlich

Das neue Lehrerdienstrecht soll ab dem Schuljahr 2014/15 gelten und nur für neu eintretende Lehrer, vorgesehen ist außerdem eine Übergangsfrist von fünf Jahren, in der man zischen dem alten und dem neuen Dienstrecht wählen kann.

Die Begutachtung für den Gesetzesentwurf soll sechs Wochen betragen, in dieser Zeit können also alle Betroffenen noch Änderungswünsche einbringen. Die Frist von sechs Wochen bedeutet aber auch, dass der parlamentarische Prozess dazu erst rund um den 20. September starten kann. Ein Beschluss noch vor der Wahl ist damit wohl unwahrscheinlich.