AUA Übergang auf Tyrolean nichtig
Der Betriebsübergang von der AUA auf Tyrolean ist nichtig. Das urteilte das Arbeits- und Sozialgericht Wien in seinem heute veröffentlichten Urteil. Ein Etappensieg für die Gewerkschaft, die AUA wird berufen.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 2.9.2013
AUA beruft
Der Urteilsspruch ist ein herber Rückschlag für die AUA beim Versuch, die Fluglinie zu sanieren. Die AUA stand Anfang 2012 vor der Zahlungsunfähigkeit. Verhandlungen mit dem Betriebsrat Bord der AUA um einen billigeren Kollektivvertrag scheiterten, als Folge beschloss die AUA Führung, den AUA-Flugbetrieb in den billigeren Kollektivvertrag der Tochter Tyrolean überzuführen. Die Gewerkschaft lief dagegen Sturm, klagte und hat jetzt in erster Instanz Recht bekommen. Formal habe die AUA alles richtig gemacht, stellte der Richter fest. Die zunehmende Praxis von Konzernen, mit Betriebsübergängen die Arbeitsbedingungen zu verschlechtern, sei aber eine missbräuchliche Anwendung des Betriebsübergangs. Deshalb sei dieser bei der AUA nichtig.
Die AUA ist vom Urteil überrascht und enttäuscht. Sie will berufen, und mit dem Betriebsrat des fliegenden Personals weiter über einen neuen Kollektivvertrag verhandeln. Ob auf dem Verhandlungsweg oder auf dem Gerichtsweg - man müsse zu einer wirtschaftlich tragfähigen Lösung kommen, so der AUA -Sprecher in einer ersten Reaktion.