D: Debatte über Grundsicherung für Zuwanderer

In Deutschland sorgt das Urteil eines Landessozialgerichts für Diskussionen. Das Landessozialgericht Nordrheinwestfalen hat entschieden, dass Bürger aus anderen EU-Ländern auch dann einen Anspruch die Grundsicherung haben, wenn sie nie in Deutschland gearbeitet haben.

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Mittagsjournal, 2.12.2013