Weisungsrecht: Weisenrat eingerichtet

Justizminister Wolfgang Brandstetter hat den ersten Schritt in Richtung Reform des Weisungsrechts gesetzt und einen Weisenrat eingesetzt. Dieser soll tätig werden, wenn sich der Minister befangen fühlt. Brandstetter war ja Strafverteidiger. Der Weisenrat soll aufpassen, dass Brandstetter nicht in Fälle eingreift, die frühere Klienten betreffen, etwa in den Fall Aliyev.

Abendjournal, 08.01.2014

3-köpfiger Weisenrat

Der neue Weisenrat im Justizministerium besteht aus drei Personen: dem Leiter der Generalprokuratur Franz Plöchl, dem Rechtschutzbeauftragten des Innenministeriums Manfred Burgstaller und dem Rechtschutzbeauftragen des Justizministeriums Gottfried Strasser. Vorsitzender des Gremiums ist Plöchl.

Gremium erstmals eingerichtet

Laut Justizminister Wolfgang Brandstetter soll dieser Weisenrat in Entscheidungen einbezogen werden - und zwar dann, wenn es um Befangenheit des Ministers geht, weiters in Verfahren gegen oberste Organe der Gerichtsbarkeit und in Verfahren, in denen eine Weisung gemäß Staatsanwaltschaftsgesetz erteilt werden soll. Was das in der Praxis genau bedeutet, wird sich zeigen. Ein derartiges Gremium gab es bisher in Österreich nicht.

Mitgleider nicht weisungsgebunden

Kritiker haben bisher auf mögliche Probleme mit dem neuen Justizminister hingewiesen, weil dieser zuvor Strafverteidiger war und als Minister nun über ein Weisungsrecht in Ermittlungsverfahren verfügt. Wolfgang Brandstetter selbst sagte heute nach der Einrichtung des Weisenrats, damit sei sichergestellt, dass er selbst als Justizminister auf derartige Entscheidungen keinen Einfluss nehme. Die Mitglieder des Weisenrats selbst seien nicht weisungsgebunden.

Brandtstetter bekräftigt heute auch erneut seinen Plan, das immer wieder umstrittene Weisungsrecht überhaupt zu reformieren. Im Februar soll dazu eine Expertenkommission eingesetzt werden und Vorschläge ausarbeiten.