Steuerpaket mit Änderungen im Ministerrat

Der Nationalrat tritt heute zum ersten Mal im neuen Jahr zusammen. Beschlossen werden unter anderem das Budgetprovisorium und der Beamten-Gehaltsabschluss. Vor Sitzungsbeginn hält die Bundesregierung ihren Ministerrat ab. Wichtigster Punkt dürfte das im Koalitionspakt vereinbarte Steuerpaket werden. Sowohl Arbeitnehmer- als auch Unternehmer-Vertreter haben Änderungen durchgebracht.

Morgenjournal, 29.1.2014

Entschärfung bei Entschädigungen

Diverse Forderungen ans Steuerpaket kamen zuletzt vom ÖVP-Wirtschafsbund und der Wirtschaftskammer auf der einen Seite, und von der Arbeiterkammer und der Gewerkschaft auf der anderen. Die Arbeitnehmervertreter hatten vor allem dagegen protestiert, dass bisherige steuerliche Vorteile nicht nur für die sogenannten Golden Handshakes fallen sollten, sondern auch für gerichtlich erstrittene Nachzahlungen und Kündigungsentschädigungen. Dem Vernehmen nach sieht die Regierung in diesem Punkt folgende Lösung vor: Der ermäßigte Steuersatz von 6 Prozent bleibt bis zu einem Betrag von rund 13.000 Euro, wovon die meisten Arbeitnehmerinnen profitieren würden. Nur wer mehr bekommt, muss normal versteuern.

"GmbH light" bleibt

Die Unternehmervertreter wiederum, insbesondere der ÖVP-Wirtschaftsbund, hatten drei andere Forderungen: keine Einschränkungen beim Gewinnfreibetrag für Selbstständige, einen Handwerkerbonus zur steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen, und den Erhalt der Steuervorteile der "GmbH light" mit nur 10.000 Euro Mindestkapital. Hier dürfte folgender Kompromiss gefunden worden sein: Die "GmbH light" bleibt als Erleichterung für tatsächliche Neugründer von Unternehmen. Aber es soll nicht mehr wie bisher möglich sein, schon bestehende Firmen umzugründen, nur um weniger Steuern zu bezahlen.

Beim Gewinnfreibetrag für Selbstständige soll es ab 30.000 Euro nur mehr für direkte Investitionen eine Steuerbegünstigung geben, nicht mehr für den Wertpapierkauf. Der Handwerkerbonus kommt vorerst nicht.

Mehr Einnahmen aus Bankenabgabe

Bei der Bankenabgabe wird voraussichtlich die Bemessungsgrundlage geändert. Hier haben die Banken im letzten Jahr deutlich weniger abgeliefert, die Neuregelung soll die Staatseinnahmen aus der Bankenabgabe auf über 600 Millionen Euro pro Jahr heben.

Die Steuererhöhungen bei Sekt, Tabak und Autos dürften so kommen wie schon länger bekannt.

Das alles wird voraussichtlich heute so im Ministerrat festgelegt, Änderungen sind vor einem endgültigen Beschluss im Nationalrat aber noch möglich.