Steuerpaket mit kleinen Änderungen fix
Die Regierung hat heute das Steuerpaket verabschiedet - mit zwei Änderungen zum bisherigen Gesetzestext: Für Kündigungsentschädigungen gibt es weiter Steuerbegünstigung, und für neue Firmen gibt es die "GmbH light" weiterhin. Weiter gehende Forderungen vor allem aus der Wirtschaft wurden hingegen nicht berücksichtigt. Die Regierung stellt auch klar: Es sind zwar noch Änderungen möglich, aber nur wenn die Summe der Einnahmen gleichbleibt.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 29.1.2014
Entschädigungen bleiben begünstigt
Das Steuerpaket soll bis 2018 gut 5,5 Mrd. Euro in die Staatskasse spülen, ein gutes Drittel davon fließt an Länder und Gemeinden. Größte Brocken sind höhere Steuern auf Zigaretten und Alkohol sowie die Anhebung der motorbezogenen Versicherungssteuer und der Normverbrauchsabgabe. Die Gruppenbesteuerung für international tätige Konzerne wird eingeschränkt, die Verschiebung von Gewinnen in Steueroasen erschwert.
Entschärft hat die Koalition noch zwei von Wirtschaft bzw. Arbeitnehmervertretern massiv kritisierte Punkte: So wird die höhere Besteuerung von Kündigungsentschädigungen doch nicht wie ursprünglich geplant kommen. Stattdessen wird ein Deckel eingezogen, bis zu dem es weiterhin eine steuerliche Begünstigung gibt. Und auch bei der "GmbH Light", die im Vorjahr geschaffen wurde, um Unternehmensgründungen zu erleichtern, gab es ein Entgegenkommen.
Kleine Zugeständnisse an Wirtschaft
Wie Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) vor der Regierungssitzung sagte, wird es für Firmengründer weiterhin nicht nur ein reduziertes Mindestkapital geben, sondern auch eine reduzierte Körperschaftssteuer. Letzteres hatte im ersten Entwurf des Abgabenänderungsgesetzes noch gefehlt. Steuerschonende Umgründungen bestehender Firmen will man aber weiterhin unterbinden.
Keine Änderung gibt es beim Gewinnfreibetrag für gut verdienende Selbstständige. Allerdings verwies Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) darauf, dass die Einschränkung ohnehin nur befristet für die Jahre 2014 bis 2016 geplant ist. Für diese Jahre gilt, dass der Freibetrag ab 30.000 Euro Jahresgewinn nur für reale Investitionen gewährt wird. Das steuerbegünstigte Wertpapiersparen wird erst ab 2017 wieder möglich sein.
Änderungen, wenn Betrag gleich bleibt
Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) sprach von einem "Meilenstein auf dem Weg zu stabilen Finanzen", Vizekanzler Spindelegger vom, nach dem Budgetprovisorium, zweiten Schritt zum strukturellen Nulldefizit. Beide schlossen weitere Änderungen im Parlament nicht aus.
Vor allem der ÖVP-Wirtschaftsbund fordert vehement weitere Entschärfungen im Steuerpaket der Regierung. Spindelegger erklärte sich hier einmal mehr gesprächsbereit, pochte aber darauf, dass die im Budget eingeplanten Einnahmen erreicht werden müssen. "Für mich ist wichtig, dass der Betrag erhalten bleibt", betonte der Finanzminister, damit das Budget 2014 wie geplant über die Bühne gehen könne.
Auch Faymann erklärte, dass im Parlament noch Änderungen möglich seien. Schließlich könne die Regierung von den Abgeordneten nicht verlangen, das Gesetz eins zu eins umzusetzen. Daher sei diese Diskussion "nichts Ungewöhnliches". Auch er verwies aber auf das Ziel der Regierung, das strukturelle Defizit bis 2016 zu senken. (Text: APA, Red.)