EU: Kompromiss in Sachen Gentech-Anbau
Die EU-Umweltminister haben sich nach jahrelangem Streit auf die neuen Anbauregen für gentechnisch veränderte Pflanzen geeinigt. Zum einen wird es einfacher, gentechnisch verändertes Saatgut zuzulassen, gleichzeitig aber wird es für Staaten auch einfacher, den Anbau zu verbieten.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 4.3.2014
Positionswechsel bricht Blockade
Sie schaden weder Mensch noch Umwelt - dennoch haben zugelassene, gentechnisch veränderte Pflanzen keine große Fangemeinschaft in vielen EU-Ländern. Österreich, Deutschland und Frankreich sind nur eine Auswahl. Die Ablehnung der Bevölkerung hält vor Gericht jedoch keiner Klage von Saatgut-Konzernen stand. Die EU-Kommission wollte den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit überlassen selbst zu entscheiden, ob sie den Anbau zulassen. Doch das war den 28 Ländern auch wieder nicht recht - einige Gentech-Gegner-Regierungen befürchteten Nachteile am Binnenmarkt gegenüber Gentech-Befürwortern. Und umgekehrt. Die griechische Ratspräsidentschaft hat sich nun wieder an dieses umstrittene Thema gewagt, wie der griechische Umweltminister Maniatis bestätigt: "Unser Vorschlag räumt den Mitgliedsstaaten eine Ausstiegsklausel vom GVO-Anbau ein."
Zwei Jahre, nachdem der Gesetzesvorschlag zuletzt besprochen und schließlich wieder blockiert wurde. Nun ist diese Blockade überraschen gebrochen, erklärt Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter: "Großbritannien und Deutschland haben die grundsätzlich ablehnende Position geändert. Dadurch ist die blockierende Minderheit gebrochen worden und wir sind in diesem Bereich tatsächlich zu einer Einigung gekommen."
Ablehnung als Verbotsgrund
Die neuen Regeln besagen, dass die EU-Kommission einem gentechnisch veränderten Organismus nach eingehender Prüfung durch die Lebensmittelgesundheitsbehörde EFSA schneller die Zulassung erteilen darf. Und diese Zulassung gilt dann für ganz Europa, sagt EU-Gesundheitskommissar Toni Borg: "Wenn die EU-Kommission Ja zur Zulassung eines gentechnisch veränderten Organismus sagt, gilt dieses Ja nicht für jene Staaten, die beweisen, dass es auch sozioökonomische Bedenken gibt."
Sozioökonomische Bedenken, also die schlichte Ablehnung der Bevölkerung, darf nun erstmals als rechtsgültiger Grund für Anbauverbote angeführt werden. Die nun erfolgte grundsätzliche Einigung muss noch vom EU-Parlament abgesegnet werden.