Prozess Grasser gegen Steuerberater

Das Handelsgericht Wien befasst sich ab heute mit einer brisanten Schadenersatzklage. Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat seinen Steuerberater Peter Haunold und dessen Kanzlei Deloitte geklagt. Wegen angeblich falscher Beratung rund um Grassers Stiftungsgeflecht in Liechtenstein. Hier könnte Grasser ein Steuerstrafverfahren drohen. Die Beklagten bestreiten allerdings die Vorwürfe.

Morgenjournal, 27.3.2014

Verfahren laufen

Die Stiftungskonstruktion rund um Karl-Heinz Grassers Liechtensteinstiftungen und deren Tochtergesellschaften in Steueroasen wie Zypern, Panama und Virgin Islands steht im Mittelpunkt des Zivilverfahrens. Hier hatte der Ex-Finanzminister die Einkünfte aus seinem Engagement bei Meinl International Power geparkt. Aus Diskretionsgründen und zur Altersvorsorge, so der Ex-Finanzminister. Eine Konstruktion die ihm ein Steuerstrafverfahren mit Strafzahlungen in Millionenhöhe eintragen könnte.

Das Ermittlungsverfahren in der Steuer-Causa läuft nach wie vor bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Derzeit wartet man nach langem Rechtsstreit darauf, dass das Landesgericht Unterlagen sichtet, die bei einer Hausdurchsuchung bei Grassers Steuerberater Peter Haunold beschlagnahmt worden sind und festlegt, welche an die Staatsanwaltschaft weiter gegeben werden dürfen. Entsprechend spannend ist der Start des Zivilverfahrens zwischen Grasser und Haunold. Denn um sich zu verteidigen, ist der Steuerberater nicht mehr an seine Verschwiegenheitspflicht gebunden.

Grasser selbst bestreitet ja den Vorwurf der Steuerhinterziehung. Er sieht sich vielmehr durch Haunold und dessen Kanzlei Deloitte falsch beraten und will Schadenersatz. Zumindest 340.000 Euro für beratungskosten und zu teure Stiftungskonstruktion. Überdies hat Grasser beantragt, dass Haunold und Deloitte für künftige Schäden, also drohende Strafzahlungen an die Finanz, haften soll.

Sowohl Haunold als auch seine Kanzlei weisen Grassers Vorwurf zurück. Man habe nur einen Vertrag mit Grassers Firma Value Creation gehabt, sei aber nie Grassers persönlicher Steuerberater gewesen. Daher habe man keinerlei Einfluss auf die Steuererklärungen des Ex-Finanzministers gehabt. Grasser sei völlig korrekt und gesetzesgemäß beraten worden. Doch Grasser habe sich in wesentlichen Punkten nicht an die Beratung gehalten, kontert die Steuerberatungskanzlei, mit Verweis auf den Abschlussbericht der Finanz. So habe etwa nicht Grasser sondern seine Ehefrau die Stiftungen in Liechtenstein gegründet, heißt es bei Deloitte. Außerdem habe Grasser entgegen dem Rat von Deloitte keine Offenlegung seiner Stiftungsstruktur gewollt.

Eineinhalb Stunden Verhandlung sind heute am Handelsgerichtangesetzt. Grassers Anwalt Dieter Böhmdorfer erwartet, dass das Gericht einen Sachverständigen bestellt um die Sachlage zu prüfen.