Grasser-Ermittlungen ohne Ende

Die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser sorgen seit Jahren für zahlreiche Nebenschauplätze und viel Arbeit für Gerichte und Anwälte: Juristische Gefechte in der Schweiz und in Liechtenstein, Unterlassungsklagen Grassers gegen Kritiker und eine Schadenersatzklage gegen seinen Steuerberater. Bei den Kernermittlungen in der Buwog-Affäre zeichnet sich hingegen vorerst noch kein Ende ab.

Mittagsjournal, 17.7.2013

Schweiz als Hemmschuh

Bei den Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Sachen Buwog und Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser heißt es weiterhin bitte Warten. Nach wie vor erweist sich die Schweiz als Hemmschuh, bei den Ermittlungen rund um die 10 Millionen Euro Provision die die Immofinanz bei der Buwog-Privatisierung an Lobbyisten Peter Hochegger und Walter Meischberger gezahlt hatte. Für den heißen Tipp, wie hoch das Gebot ausfallen muss, um den Zuschlag für die Bundeswohnungen zu bekommen. Hier steht ja der Verdacht im Raum, dass der Tipp vom damaligen Finanzminister Grasser stammen könnte und er auch von der Provision profitiert haben könnte. Was Grasser stets energisch abstreitet. Seit Jahren versuchen die Ermittler hier an Unterlagen aus einer Hausdurchsuchung und Kontoöffnungen in der Schweiz zu kommen um die Geldflüsse zu durchleuchten. Bisher aber vergeblich.

Neues aus Liechtenstein

Die merkwürdigen Auswüchse von Rechtshilfeersuchen in den Nachbarländern zeigt sich auch einmal mehr in Liechtenstein. Hier sorgt seit gestern ein neues Urteil im Umfeld der Buwog-Causa für Diskussion. Der Staatsgerichtshof, die höchste Liechtensteiner Instanz, die sich vor allem aus Anwälten großer Vaduzer Kanzleien zusammensetzt, hat Überraschung! die Verurteilung jenes Anwaltes gekippt, der Hausdurchsuchungs- Unterlagen aus dem Buwog-Verfahren unerlaubt aus dem Vaduzer Landgericht entwendet hatte. Der Anwalt, der Grassers Schweizer Treuhänder vertritt und gleichzeitig in Grassers Stiftungen aktiv ist, war vom Obergericht wegen Urkundenunterdrückung verurteilt worden. Das Urteil wurde nun wegen Begründungsmängeln aufgehoben und muss neu verhandelt werden. Bei der Staatsanwaltschaft in Liechtenstein ist man über diese Entscheidung äußerst überrascht. Wir wurden entgegen der sonstigen Gepflogenheiten vom Staatsgericht nicht zur Stellungnahme aufgefordert, sagt Robert Wallner Leiter der Staatsanwaltschaft in Liechtenstein. Außerdem sei die Rechtsausführung des Staatsgerichtshofes nicht nachvollziehbar, so Wallner.

Grasser in der Offensive

Auch bei Grassers Finanzstrafverfahren ist die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vorerst noch in Warteposition. Hier ist noch der Abschlussbericht der Finanzbehörden ausständig. Wir rechnen baldigst damit, heißt es bei der WKSTA. Hier dürfte der Ex-Finanzminister offenbar schlimmes befürchten und nimmt nun seinen Steuerberater in die Pflicht. Am Wochenende berichtete der Kurier, dass Grasser eine Schadenersatzklage gegen die Steuerberaterkanzlei Deloitte eingebracht hat. Er sei falsch beraten worden, so Grassers Vorwurf. Stimmt nicht, heißt es bei Deloitte. Grasser habe viele Punkte, die sein Steuerberater vorgeschlagen habe nicht umgesetzt.

Freuen darf sich hingegen die Grüne Abgeordnete Gabriela Moser. Sie hatte Grasser bezichtigt, konspirative Gespräche geführt zu haben, die eine illegale Einflussnahme auf das Buwog-Verfahren zum Ziel hatten. Eine Unterlassungsklage Grassers gegen diese Aussage wurde nun vom Oberlandesgericht abgelehnt.