Grasser will "kein Opferlamm" sein

Im Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen wurde am Vormittag, die Klage von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser gegen die Republik verhandelt. Grasser fordert Schadenersatz wegen der Veröffentlichung einer laufenden Hausdurchsuchung. Vor der Verhandlung stellte sich Grasser ausführlich den zahlreich erschienenen Medienvertretern.

Mittagsjournal, 19.4.2013

Will für "mein Recht" kämpfen

"Ich lasse mich nicht wie ein Opferlamm zur Schlachtbank führen", sagte Grasser. "Ich werde als Staatsbürger für mein Recht kämpfen", er wolle damit auch anderen "Mut machen". Grasser führte wortreich aus, er werde seit vier Jahren von den Ermittlungsbehörden "verfolgt". In allen Causen, bei der Buwog, Novomatic, Linzer Terminal Tower, sei nichts herausgekommen. Trotzdem würden die Ermittlungen gegen ihn nicht eingestellt.

Grasser forderte erneut die Einstellung aller Ermittlungen gegen ihn. Die Ermittlungsbehörde habe schon zahlreiche Rechtsbrüche begangen, so der Ex-Finanzminister. Trotzdem glaube er an den Rechtsstaat. Auf die Frage, ob er Steuern hinterzogen habe, antwortete Grasser kurz mit "Nein".

Durch die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Wien seien die Journalisten schon vor seinem Anwalt bei der laufenden Hausdurchsuchung vor seiner Wiener Wohnung gewesen. Die Journalisten hätten ihn "belagert", sein Sohn habe nicht zur Schule gehen können, empörte sich Grasser. Die Hausdurchsuchung fand im Mai 2011 statt. Durch die Veröffentlichung und die folgenden Berichte sei ein Schaden für sein Image "national und international" entstanden, dies habe seine möglichen Geschäftspartner abgeschreckt. (Text: APA, Red.)

In prominenten Fälleen schnell öffentlich

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien argumentiert, es sei in prominenten Fällen nicht zu vermeiden, dass eine Hausdurchsuchung bekannt wird. Außerdem habe man sich vor der Hausdurchsuchung vergewissert, dass die Hausdurchsuchung schon begonnen habe, außerdem sei gesichert gewesen, dass Grasser bzw. sein Rechtsvertreter informiert war.

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