Diskussion über Behinderteneinstellungsgesetz

Die Richtlinien zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung sorgen wieder einmal für Kontroversen. Auslöser dafür war die Forderung des Behindertenanwalts Hansjörg Hofer, das Behinderteneinstellungsgesetz zu verschärfen. Doch nun kommt ein radikaler Gegenvorschlag, der fordert: Weg mit dem Kündigungsschutz, weg mit der Einstellungspflicht.

Mittagsjournal, 19.4.2014

"Keine faire Chance durch Unkündbarkeit"

Gefordert wird das von Gregor Demblin, der selbst Rollstuhlfahrer und Gründer einer Jonplattform im Internet ist. Das Behinderteneinstellungsgesetz sei dadurch diskriminierend, sagte Demblin im Ö1-Mittagsjournal. "Solange überall das Vorurteil vorherrscht, dass Menschen mit Behinderung unkündbar sind, werden Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz auch keine fairen Chancen erhalten", so Demblin. Er fordert daher, das Gesetz radikal zu ändern und den speziellen Kündigungsschutz zu streichen.

"Es wird immer nur an einem nicht funktionierenden Vehikel ein bisschen herumgeschraubt", so Demblin. Der Kündigungsschutz sollte durch einen starken Diskriminierungsschutz ersetzt werden. Das heißt etwa klare Regeln, wenn jemand auf Grund seiner Behinderung gekündigt wird, und dann auch hohe Strafen. Als Beispiel nennt er Großbritannien, wo die Strafen in der Höhe von bis zu 100.000 Euro möglich sind.

"Diskriminierendes Signal"

Auch die Quote für die Einstellungspflicht behinderter Menschen sei zu hinterfragen. Denn diese Quote sei veraltet und funktioniere nicht, sie sei ein "stark diskriminierendes Signal", so Demblin. Sie signalisiere, dass Menschen mit Behinderung so schlechte Arbeitnehmer seien, dass Unternehmen dazu gezwungen werden müssen, um sie einzustellen, begründet er seine Forderung. Deshalb bewirke das Gesetz oft das Gegenteil. Es gebe Tausende, die durch den Kündigungsschutz keine Chance hätten, in den Arbeitsmarkt einzusteigen, betonte Demblin.

Gregor Demblin hat vor einigen Jahren einen anderen Weg gewählt und eine Jobbörse im Internet gegründet, mit der Arbeitsplätze angeboten und gekennzeichnet werden, wenn sie auch für behinderte Menschen geeignet sind. Dazu geht er zu den Betrieben und wirbt dafür, nicht vorrangig die Behinderung sondern die Fähigkeiten zu beachten.