Sonderpensionen: Betroffene wollen klagen

Luxuspensionen ab einer Höhe von 4.500 Euro monatlich sollen um bis zu 25 Prozent gekürzt werden. So sieht es ein Gesetzesentwurf der Regierung vor. Gelten soll die Novelle für Bund, bundesnahe Unternehmen und Betriebe, die vom Rechnungshof geprüft werden, wie zum Beispiel die Nationalbank. Das hat nun Altpensionisten der Wirtschaftskammer auf den Plan gerufen. Sie meinen, das Gesetz könnte verfassungswidrig sein.

Abendjournal, 28.04.2014