Grundsteuer: Neue Einheitswerte kommen
Erstmals seit mehr als einem Viertel Jahrhundert werden die Einheitswerte in der Land- und Forstwirtschaft neu erhoben. Sie sind Grundlage für Steuern und Abgaben und werden für die meisten Bauern steigen. Die Finanzbehörde schickt derzeit Erhebungsformulare an alle Grundbesitzer.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 30.5.2014
Steuer nach Ertragskraft
Einheitswerte sind eine wichtige Messgröße in der Landwirtschaft: von der Grundsteuer über die Sozialversicherungsabgaben bis zum Kirchenbeitrag und zur Studienbeihilfe für die Kinder hängt vieles von der Höhe der Einheitswerte ab. Grundlage für die aktuellen Einheitswerte sind noch immer die wirtschaftlichen Verhältnisse von 1988. Weil die Werte seither kaum angepasst wurden, hat der Verfassungsgerichtshof nun eine Neuerhebung verlangt. Beim Einheitswert geht es nicht um den Preis, den man beim Verkauf erzielen könnte, sondern um den Ertrag von Grund und Boden - den "nachhaltigen erzielbaren Gewinn eines Betriebes", erklärt Johannes Fankhauser von der Landwirtschaftskammer. Je besser die Bodenqualität und je größer die Fläche, desto höher ist der Einheitswert. Da habe sich seit der letzten Feststellung einiges getan, nun würden eben die aktuellen Ertragsbedingungen abgebildet und dadurch ergäben sich Änderungen, so Fankhauser.
Durchschnittlich ein Zehntel mehr
Hat sich die Bodenqualität seit der letzten Hauptfeststellung verbessert, zum Beispiel durch Humuswirtschaft, dann wird der Einheitswert angehoben. Bei Grünlandbetrieben mit derzeit niedrigen Hektarsätzen können die Einheitswerte so um bis zur Hälfte steigen. Bei schlechterer Bodenqualität, zum Beispiel durch Vermurungen oder weil Felder planiert wurden, sinkt der Einheitswert. Auswirkungen haben auch neue Grundstückgrenzen. Und künftig werden auch EU-Agrarförderungen teilweise zu den Erträgen dazugerechnet.
Insgesamt rechnet die Landwirtschaftskammer mit durchschnittlich zehn Prozent höheren Werten, erklärt Experte Fankhauser. Vor allem intensiv wirtschaftende Betriebe hätten mit höheren Einheitswerten zu rechnen. Betroffen sind rund 600.000 Grundeigentümer in Österreich. Sie haben nun acht Wochen Zeit, die Erhebungsformulare auszufüllen. Bis zum Herbst sollen die neuen Einheitswerte dann feststehen und ab 1. Jänner 2015 gelten.