Regierung: Hypo-Gläubiger sollen zahlen

Gläubiger der notverstaatlichten Hypo-Alpe Adria sollen erstmals an den Kosten des Milliardendebakels rund um die Kärntner Bank beteiligt werden. Das hat die Bundesregierung vor kurzem im Ministerrat beschlossen. Die Gläubigerbeteiligung ist Teil eines eigenen Sondergesetzes für die Hypo. Damit wird auch die rechtliche Grundlage für eine Abbaueinheit geschaffen, die ab dem Herbst stehen soll.

Mittagsjournal, 11.6.2014

Hypo-Gebäude

(c) APA/BARBARA GINDL

Nachranggläubiger gehen leer aus

Die Hypo-Abbaueinheit soll ab November unter einer Holding im Finanzministerium entstehen, keine Banklizenz haben, und rund 17 Mrd. Euro verwerten. Welche Gesellschaft es wird, steht nicht im Gesetz, auch die konkrete Abbausumme nicht. Fest steht aber, dass das Bankenhilfspaket auf 22 Mrd. Euro erweitert wird. Für den Hypo-Abbau sollen auch die BayernLB und Gläubiger von nachrangigem landesbehafteten Kapital beitragen, und zwar die BayernLB als Alteigentümerin 800 Mio. Euro und die Nachranggläubiger 890 Mio. Euro. Bei den 890 Mio. Euro handelt es sich um einen kompletten Schnitt der Nachranggläubiger mit und trotz Landeshaftung. Erst wenn nach einem gänzlichen Hypo-Abbau nach vielen Jahren etwas übrig bleiben sollte, könnten sie sich etwas zurückholen. Bei der Belastung der Gläubiger baut die Regierung auch auf eine EU-Richtlinie von 2001, die das ermögliche. Bestehen bleibt das Balkan-Netzwerk, das bis 2015 nach EU-Vorgaben verkauft sein muss. Auch die Hypo Italien bleibt als Bank ohne Neugeschäft aufrecht und soll verwertet werden - das Wie ist hier noch offen.

"Juristisch wohldurchdacht"

Das Bankenpaket werde erweitert, damit über das Finanzmarktstabilitätsgesetz wenn nötig gehandelt werden könne, sagte Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP). Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) sprach von einer "juristisch wohldurchdachten Möglichkeit", um nicht nur die Steuerzahler zu belasten. Dass der Rechtsweg von Gläubigern bestritten werde, sahen er und auch Finanzstaatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) als realistisch an.

Bankenhilfspaket ausgereizt

Das Finanzmarktstabilitätsgesetz wird durch die Abbaueinheit auch berührt, muss auch aus Gründen des EU-Beihilfenrechts geändert werden. Aber auch für etwaige Notwendigkeiten, wenn auch die Hypo-Abbaugesellschaft bedient werden müssen sollte, wird das Bankenhilfspaket auf 22 Mrd. Euro erweitert. Derzeit ist es mit 15 Mrd. Euro ausgereizt. Die Hypo braucht abgesehen von rund 750 Mio. Euro die für die Bilanzerstellung 2013 notwendig waren, weitere rund 3,25 Mrd. Euro - die nicht strukturell wirksamen 4 Mrd. Euro sind heuer budgetiert. Die 3,25 Mrd. Euro können sowohl vor als nach der Schaffung der Abbaueinheit eingestellt werden - als Liquidität.

Übrigens: Das Gesetz zur Gläubigerbeteiligung heißt HaaSanG (Hypo Alpe Adria Sanierungsgesetz). Das Gesetz für die Schaffung der Abbaueinheit GSA. (Text: APA, Red.)