Betroffene Hypo-Gläubiger noch abwartend

Betroffen vom Sondergesetz zur Hypo sind in Österreich Käufer von sogenannten nachrangigen Anleihen, insgesamt geht es um 890 Millionen Euro. Gekauft haben diese Anleihen unter anderem Versicherungen wie Wiener Städtische oder Uniqa. Die ersten Reaktionen sind zurückhaltend.

Mittagsjournal, 11.6.2014

Höhere Zinsen, höheres Risiko

Einigen Gläubigern der Krisenbank Hypo droht ein Totalverlust. In Österreich sind davon die Wiener Städtische Versicherung, also die Vienna Insurance Group, mit 100 Millionen Euro betroffen, wobei etwa die Hälfte auf die umstrittenen sogenannten nachrangigen Anleihen entfällt, darüber hinaus die Uniqa-Versicherung, hier geht um 34 Millionen Euro. Aber auch Pensionskassen haben nachrangige Anleihen gekauft.

Der Unterschied zu erstrangigen Anleihen: Nachrangige Anleihen sind in der Regel höher verzinst - das ist der Vorteil. Sie haben aber den Nachteil, dass sie im Insolvenzfall hinter den erstrangigen Anleihen gereiht werden. In Falle der Hypo bedeutet das, dass etwa 12 Milliarden Euro noch durch Haftungen garantiert sind, die angesprochenen 900 Millionen für nachrangige Anleihen durch das Sondergesetz aber eben nicht mehr. Es wäre damit das erste Mal, dass ein zahlungsfähiges Bundesland nicht für Verluste der Gläubiger aufkommt.

Man "prüft"

Wie reagieren nun die Betroffenen? Bei der Vienna Insurance Group wie bei der Uniqa gibt man sich auf Nachfrage bedeckt. Zunächst möchte man den Beschluss genau prüfen und erst dann über eine mögliche Reaktion entscheiden. Viele Rechtsexperten erwarten ja Klagen, weil die Vorgangsweise mit dem Sondergesetz so einzigartig ist.

Schweigen in Bayern

Etwas anders ist der Fall für die Bayern LB. Sie ist zwar kein nachrangiger Gläubiger, soll aber mittels des Hypo-Sondergesetzes ebenfalls zur Kasse gebeten werden, und zwar als früherer Beteiligter der Bank. Die Begründung: Die BayernLB habe als Eigentümer über die wahre Lage der Hypo Bescheid gewusst. Mit Hilfe des Sondergesetzes will Österreich 800 Millionen Euro, die die Bayern der Kärntner Bank nach der ersten Hilfsmaßnahme von Ende 2008 und vor der Notverstaatlichung 2009 gegeben haben, nicht zurückzahlen. Österreich will das Geld als Sanierungsbeitrag einbehalten.

Um die Kredite der Bayern an die Hypo in der Gesamthöhe von mehr als zwei Milliarden Euro gibt es bereits einen erbitterten Rechtsstreit zwischen der Hypo und der BayernLB. Österreich will das Geld mit dem Verweis auf die existenzbedrohende Lage der Hypo nicht zurückzahlen, die BayernLB pocht jedoch darauf.

Sowohl bei der BayernLB als auch im bayerischen Finanzministerium will heute niemand offiziell zu dem Hypo-Sondergesetz Stellung nehmen. Ein Sprecher der Bank sagte lediglich, man wisse noch gar nicht, was in dem Gesetz drinnen stehe. Hinter verschlossenen Türen dürfte aber sehr wohl über die weitere Vorgehensweise beraten werden.