Hypo-Sondergesetz - Tabubruch mit Folgen
Der Ministerrat hat heute das Hypo-Sondergesetz durchgewunken. Damit sind die Weichen für die Abwicklung der verstaatlichten Krisenbank gestellt. Bestimmten Gläubigern von Hypo-Papieren mit Garantien aus Kärnten im Wert von fast 900 Mio. Euro droht ein Totalverlust. Betroffen sind vor allem Pensionskassen und Versicherungen, aber auch die BayernLB soll beteiligt werden. Experten sprechen von einem gefährlichen Experiment, die Regierung beschwichtigt.
8. April 2017, 21:58
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Abendjournal, 11.6.2014
Spindelegger und Faymann gelassen
Es ist ein Tabubruch, der weitreichende Folgen haben könnte: Erstmals bleiben Besitzer von sogenannten nachrangigen Beteiligungen auf ihren Forderungen sitzen, obwohl das Land Kärnten dafür haftet. Gläubigern von Hypo-Papieren im Wert von fast 900 Millionen Euro droht ein Totalverlust, betroffen sind unter anderem Versicherungen und Pensionskassen. Bundeskanzler Faymann verteidigt die Entscheidung: "Es geht darum, dass bei Nachranggläubigern eine Möglichkeit geschaffen wird, hier nicht nur die Steuerzahler immer in die Haftung zu nehmen."
Verfassungsjuristen bezweifeln, dass die Gläubigerbeteiligung vor Gericht halten wird. Finanzminister Spindelegger bleibt gelassen: "Ich nehme natürlich an, dass viele Betroffene jetzt auch den Rechtsweg wählen werden. Dann werden wir am Ende des Tages sehen, wie die Höchstgerichte entscheiden werden, und das zur Kenntnis nehmen müssen."
Regierung gewinnt Zeit
Auch wenn das Gesetz nicht halten sollte, gewinnt die Regierung Zeit, denn das Geld muss vorerst nicht fließen. Das Vertrauen in andere Landeshaftungen könnte aber leiden. Auch die frühere Eigentümerin der Hypo, die Bayerische Landesbank, muss einen Schuldenschnitt hinnehmen, 800 Millionen Euro sind für die Bayern für immer verloren, schreibt das Sondergesetz vor, das noch im Nationalrat beschlossen werden muss.