Große Zufriedenheit mit U-Ausschuss neu
Der Beschluss von fünf Parlamentsparteien, Untersuchungsausschüsse zum Recht der Minderheit, also der Opposition zu machen, sorgt auch außerhalb des Parlaments für Zustimmung. Immerhin soll bereits ein Viertel der Abgeordneten ausreichen, um dieses Kontrollinstrument mit gerichtsähnlichen Recherche-Kompetenzen einzusetzen.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 11.7.2014
"Großer Fortschritt"
Der ehemalige Generalprokurator und Staatsaanwalt Gottfried Strasser war im Eurofighter-Untersuchungsausschusss 2006/2007 Verfahrensanwalt, hat quasi als unpolitischer Fachjurist darauf geschaut, dass die Menschenrechte der Befragten gewahrt bleiben. Aus seiner Erfahrung heraus urteilt Strasser über die neue Fünf-Parteieneinigung: "Sehr positiv, auf jeden Fall ein großer Fortschritt".
Das Team Stronach ist als einzige Fraktion mit den neuen Geschäftsordnungsplänen nicht einverstanden, unter anderem weil den Vorsitz ein Nationalratspräsident oder eine Präsidentin führt - und da sind die Regierungsparteien in der Überzahl. Das sei kein Problem, meint U-Ausschuss-Urgestein Gottfried Strasser, er gesteht den Präsidenten und Abgeordneten die "nötige Qualifikation" zu.
Die Einvernahmezeit jedes Zeugen endet nach maximal vier Stunden. Was aber, wenn einer um den heißen Brei herumredet und dann mit dem Hinweis auf die fortgeschrittene Zeit wieder geht? Gottfried Strasser meint, vier Stunden reichen. Denn wenn es in dieser Zeit nicht gelingt, zu einem Ergebnis zu kommen, "dann ist das mehr oder weniger ein Armutszeugnis."
Geheim oder nicht geheim?
Nachfrage bei der Vereinigung der Parlamentsredakteurinnen und - redakteure, die doch vorweg Bedenken geäußert hatten: Wolfgang Sablatnig, Chef des Vereins, sagt, es sei positiv, dass das diskutierte sogenannte Verwertungsverbot für Journalisten und Medien nicht kommt. Journalisten können also nicht bestraft werden, wenn sie etwas an sich Geheimes schreiben oder senden, diesen Geheimnisverrat aber nicht angezettelt haben. Doch in einem Punkt ist der Parlamentsjournalisten-Sprecher noch skeptisch, nämlich beim System verschiedener Vertraulichkeitsstufen und dem ungeklärten Verhältnis zur geplanten Abschaffung des Amtsgeheimnisses: "Wenn Dinge nicht mehr dem Amtsgeheimnis unterliegen, dann können sie auch nicht im Parlament einer Klassifizierung oder einer Vertraulichkeit unterliegen." Mit anderen Worten: Es darf nicht innerhalb des U-Ausschusses als Geheim erklärt werden, was jeder Staatsbürger ohnehin direkt beim Amt erfahren kann.
Insgesamt aber, alles eher positiv, so die Parlamentsredakteure - Daumen hoch heute übrigens auch beim der Verband Österreichischer Zeitungen.