Schweizer Entscheid verletzt EU-Abkommen

Die Europäische Union ist also nicht bereit, mit der Schweiz über Personen-Freizügigkeit zu verhandeln, also darüber, ob die Schweiz EU-Bürgern verbieten kann, sich in der Schweiz anzusiedeln. Wenn die EU nicht verhandeln will, was kann die Schweizer Regierung dann tun?

Mittagsjournal, 25.7.2014

Christa Tobler, Professorin für Europarecht an der Universität Basel, im Gespräch mit