AUA-KV: Rückschlag für Airline

Auch bei einem Betriebsübergang wirkt ein alter Kollektivvertrag nach, erklärte der EuGH am Donnerstag in einer Vorabentscheidung zum Streit zwischen ÖGB und Wirtschaftskammer in der Frage des umstrittenen Übergangs des fliegenden Personals von AUA auf Tyrolean von Mitte 2012. Nach dem Urteil des europäischen Gerichtshofs muss der Oberste Gerichtshof in Österreich die Letztentscheidung treffen.

Mittagsjournal, 11.9.2014

Für die Austrian Airlines ist es ein schwerer Rückschlag: der Europäische Gerichtshof entscheidet am Vormittag, dass der alte Kollektivvertrag mit dem fliegenden Personal solange in Kraft ist, bis Management und Belegschaft sich auf einen neuen Kollektivvertrag geeinigt haben. Mit der einseitigen Kündigung durch die Geschäftsführung ist der Vertrag noch nicht außer Kraft. Diese Entscheidung des EUGH muss zwar vom Gericht in Österreich noch nachvollzogen werden, gilt aber üblicherweise als Richtschnur für die Richter.