Erfolg für AUA-Betriebsrat vor EuGH
Der AUA-Betriebsrat erhält im Streit mit dem Management um den gekündigten AUA-Kollektivvertrag Recht: Der Kollektivvertrag für das AUA-Bordpersonal wirke nach, erklärte der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in seinem Schlussantrag. Das EuGH-Urteil wird für den Herbst erwartet. Die Richter folgen in vier von fünf Fällen den Generalanwälten.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 3.6.2014
Arbeitnehmervertreter gestärkt
Der Generalanwalt begründet seine Meinung mit dem österreichischischen Arbeitsverfassungsgesetz, wonach Kollektivverträge nachwirken. Der Gesetzgeber habe das in einer innerstaatlichen Rechtsvorschrift "zum Zweck der Aufrechterhaltung der Rechtssicherheit" ausdrücklich vorgesehen. Die Parteien könnten nur vereinbaren, von seinem Inhalt abzuweichen oder einen neuen Kollektivvertrag abschließen. Beides ist in Verhandungen zwischen Betriebsrat un Management ja gescheitert.
Die Rechtsmeinung des Generalanwalts ist Wasser auf die Mühlen des Betriebsrats. Gewerkschaft und Betriebsrat klagten den AUA-Vorstand, weil sie darauf pochten, dass der gekündigte AUA-KV nachwirkt. Das Management hingegen hat in den letzten zwei Jahren einseitig festgelegte "Unternehmensrichtlinien" angewendet, die die zur Regionaltochter Tyrolean verfrachteten Piloten und Flugbegleiter deutlich schlechter stellten.
Der Schlussantrag stärkt dem Betriebsrat auch den Rücken in den aktuellen KV-Verhandlungen, die vergangene Woche wieder gehörig ins Stocken gerieten. Der Bordbetriebsrat sieht den gekündigten AUA-KV als "Basis" für die Verhandlungen. Der Vorstand wiederum warnt, dass das die Airline ins "wirtschaftliche Out" manövrieren würde. (Text: APA, Red.)