Wahlkampfkosten: Senat prüft Strafen

In Sachen überhöhte Wahlkampfkosten laufen derzeit die Überprüfungen. Bei etwaigen Gesetzesverstößen geht das Ganze an den Transparenzsenat. Der hat dann über eventuelle Bußgelder zu entscheiden.

Mittagsjournal, 29.10.2014

Gleiche Kriterien für alle

Das Ganze ist Neuland, so der Vorsitzende des Transparenz-Senats, der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Ludwig Adamovich: "Einen Fall der Geldbuße hat es bisher nicht gegeben." Wie genau der dreiköpfige Senat vorgehen wird, ist demnach noch weitgehend offen. Auf jeden Fall müsse ein Ermittlungsverfahren durchgeführt werden, so Adamovich, bei dem die betroffene Partei und ihre Argumente angehört werden.

Bezüglich der möglichen Höhe der Strafen lässt sich Senats-Vorsitzender Adamovich nicht festlegen. Dem Team Stronach könnte ja eine maximale Buße von 1,1 Millionen Euro blühen, der ÖVP 665.000 Euro, der SPÖ immerhin noch 32.600 Euro. Die Frage ist, ob der Senat diesen Rahmen voll ausschöpfen wird. Adamovich: "Das muss man sich überlegen." Auf jeden Fall müssten die Kriterien gleich angewendet werden. Ungewiss ist auch, wie lange der Senat für seine Entscheidung brauchen wird, das hänge davon ab, wie umfangreich das Material ist, das der Rechnungshof übermittelt, so Adamovich.

Zurückhaltende Kritik

Rechnungshofpräsident Josef Moser hat das Gesetz gestern scharf kritisiert weil der Rechnungshof die von den Parteien übermittelten Informationen nicht überprüfen kann. Auch die Wirtschaftsprüfer halten das Gesetz für unpräzise. Adamovich hält sich mit Kritik zurück: "Wir haben das Gesetz anzuwenden, ob es uns passt oder nicht. Es gibt sicher gewisse Probleme, aber das bewegt sich alles im politischen Bereich. Das gehört nicht in meinen Aufgabenbereich."

Der Rechnungshof ist derzeit dabei, die von den Parteien übermittelten Berichte über die Wahlkampfkosten durchzusehen, bis auf das BZÖ haben schon alle ihre Angaben vorgelegt. Der Rechnungshof kann hier nur die ziffernmäßige Richtigkeit überprüfen, also salopp gesagt schauen, ob richtig zusammengerechnet wurde, und ob die Angaben dem Parteiengesetz entsprechen. Bei etwaigen Zweifeln kann er nochmals eine Stellungnahme der betroffenen Partei einholen beziehungsweise eine neuerliche Überprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer anordnen. Wenn die Obergrenze bei den Wahlkampfkosten überschritten wurde, geht die Sache an den Transparenzsenat. Wie lange das dauern könnte, kann man beim Rechnungshof nicht sagen, denn, wie schon zu Beginn gesagt: das Ganze ist Neuland.