Familienbeihilfe künftig ohne Antrag
"Geld ohne Formular" heißt es künftig bei der Familienbeihilfe. Ab Mai müssen Eltern keinen Antrag mehr stellen, sondern sie werden die Familienbeihilfe nach der Geburt des Kindes automatisch bekommen. Die entsprechende Regelung wird heute im Ministerrat beschlossen.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 17.2.2015
Ein Behördenweg weniger
Derzeit müssen Eltern nach der Geburt eines Kindes zahlreiche Behördenwege erledigen. Zum Beispiel beim Finanzamt einen Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe stellen. Diesen Weg ersparen sie sich ab kommenden Mai. Ab dann wird die Finanzverwaltung automatisch über die Geburt des Kindes informiert, und zwar über das Zentrale Personenstandsregister, das seit November in Kraft ist und in dem alle Personendaten wie Geburt oder Ehe zentral gespeichert sind.
Liegen alle Informationen vor, wird die Familienbeihilfe überwiesen. Fehlen Daten, wie zum Beispiel die Kontonummer, bekommen die Eltern ein Schreiben. Pro Jahr sollen rund 80.000 Familien davon profitieren, so viele Kinder kommen in Österreich im Schnitt in einem Jahr zur Welt.
Ziel sei, dass Eltern weniger Zeit für Behörden aufwenden müssen und bürokratische Barrieren abgebaut werden, so die beiden zuständigen Minister von der ÖVP, Familienministerin Sophie Karmasin und Finanzminister Hans Jörg Schelling. Heute gibt der Ministerrat für die automatische Auszahlung der Familienbeihilfe grünes Licht, dann muss noch das Parlament die Gesetzesänderung formal beschließen.
Die Familienbeihilfe beträgt knapp 110 Euro im Monat. Sie steigt mit dem Alter des Kindes und der Anzahl der Geschwister und kann im Regelfall bis zum 24. Geburtstag des Kindes bezogen werden.