Steuerreform: Kassenbelege für alle
Die Regierung wird heute die letzten offenen Gesetzesentwürfe für die Steuerreform in die Begutachtung schicken. Bleiben also genau vier Wochen Zeit für die Prüfung der Entwürfe, bevor dann am 16. Juni der Ministerratsbeschluss erfolgt. Mehr Zeit bleibt nicht, weil lange um die höhere Grunderwerbsteuer bei Schenkungen und Erbschaften gerungen wurde, was einen Kompromiss brachte. Neu ist auch eine Beleg-Annahmepflicht für alle wie in Italien
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 19.5.2015
Conservare sempre lo scontrino - diese italienische Grundregel, die wird künftig auch in Österreich gelten. Immer den Kassenbeleg aufbewahren - egal, ob man auf einen schnellen Kaffee gegangen ist oder sich beim Fleischer nur eine Wurstsemmel gekauft hat. Vor der Ladentür kann der Steuerfahnder stehen und den Beleg verlangen. So soll das neue System der Registrierkassen wasserdicht gemacht werden. Zur Belegerteilungspflicht für Unternehmen kommt die Beleg-Annahmepflicht für Konsumenten. Wobei Sanktionen wie anfänglich in Italien nicht vorgesehen sind, aber auch dort sind die Geldstrafen für den Käufer seit mehr als zehn Jahren abgeschafft. Die Regierung setzt hier mehr auf den erzieherischen Effekt - wer geht schon gern mit dem Kontrollor zurück ins Geschäft oder Lokal, um dort zu klären, ob steuerlich alles seine Richtigkeit hat.
Übergaben und Bankgeheimnis
Mit der Registrierkassenpflicht und den Regelungen drumherum, die 900 Millionen Euro Mehreinnahmen bringen sollen, gehen heute auch die eigentlichen Steuergesetznovellen in Begutachtung. Bei der Grunderwerbsteuer wird es eine Deckelung bei Betriebsübergaben geben, da haben ÖVP und Unternehmervertreter massiv Druck gemacht. Im Gegenzug wird die Negativsteuer - der Bonus für Niedrigverdiener, die gar keine Steuer zahlen - schon für 2015 erhöht, damit wird also schon 2016 und nicht erst 2017 mehr Negativsteuer ausgeschüttet.
Bereits seit einer Woche in Begutachtung ist die de facto Abschaffung des Bankgeheimnisses für alle - auch das im Namen der Bekämpfung von Steuerbetrug. Und die Erhöhung der Kapitalertragssteuer von 25 auf 27,5 Prozent - von der nur Sparbücher und Girokonten ausgenommen bleiben. In den Verhandlungen der Koalition ist jetzt klargestellt worden, dass diese Erhöhung - sie soll 150 Millionen Euro im Jahr bringen - unbefristet gelten soll. Dazu muss die KESt aber erst vom Spitzensteuersatz entkoppelt werden, die Zweidrittelmehrheit dafür ist allerdings nicht in Sicht.