Integrationsvereinbarung in Vorarlberg
Als erstes Bundesland in Österreich führt Vorarlberg eine Integrationsvereinbarung ein. Anerkannte Flüchtlinge müssen diese unterschreiben wenn sie die Mindestsicherung beantragen. Das hat die schwarz grüne Landesregierung beschlossen. In der Vereinbarung wird festgehalten, was das Land von den Flüchtlingen erwartet, und auch Sanktionen werden in Aussicht gestellt.
8. April 2017, 21:58
APA/DIETMAR STIPLOVSEK
Morgenjournal, 3.2.2016
Auf gut eineinhalb Din A4 Seiten werden den Flüchtlingen die Pflichten dargelegt, die sie erfüllen müssen. Zunächst werden die Regeln der Demokratie aufgelistet, wie Gewaltverbot, Gleichberechtigung von Mann und Frau, Vorrang staatlicher Gesetze vor den Regeln der Religion. In einem zweiten Punkt wird dann deutlich gemacht, was das Land von den anerkannten Flüchtlingen erwartet. Sie müssen Deutsch lernen, die Wertekurse besuchen und bereit sein zu arbeiten. Sollten diese Leistungen nicht erbracht werden, also etwa Deutschkurse nicht besucht werden, dann gibt es Sanktionen. Wörtlich heißt es: "Der Verstoß gegen Gesetze sowie die Verweigerung von Integrationsmaßnahmen ziehen Sanktionen nach sich. Diese reichen von Strafen über Leistungskürzungen bis hin zu aufenthaltsbeendenden Maßnahmen".
Asyl - und subsidiär Schutzberechtigte müssen diese Vereinbarung unterschreiben, wenn sie die Mindestsicherung beantragen. Ob die Leistungen eingehalten werden, soll von der Bezirkshauptmannschaft in Zusammenarbeit mit dem AMS überprüft werden.
Ab 15. Februar wird sie Integrationsvereinbarung in den Vorarlberger Bezirkshauptmannschaften in Deutsch und den Sprachen der Flüchtlinge aufliegen. Im ersten Halbjahr rechnet die Vorarlberger Landesregierung mit bis zu 400 unterschriebenen Vereinbarungen. Wobei der Grüne Landesrat Johannes Rauch betont, man brauche die Integrationsvereinbarung nicht für die große Masse, sondern für die drei bis fünf Prozent an Unwilligen. Bisher habe aber noch überhaupt niemand einen Deutschkurs verweigert, fügt Rauch hinzu.