Verlangen SPÖ und Sozialpartner

Wohnbauförderung wieder zweckbinden

Sozialpartner und SPÖ wollen die Zweckbindung bei der Wohnbauförderung wieder einführen. Die Bundesländer dürfen das Geld auch zum Stopfen ihrer Budgetlöcher verwenden. Besser für Arbeitsplätze und Umwelt wäre es, eine Zweckbindung wieder einzuführen, meinen Wirtschaftskammer und Gewerkschaft.

Mittagsjournal, 14.04.2010

Vom Lohn abgezogen

Der Wohnbauförderungsbeitrag wird mit den anderen Sozialversicherungsbeiträgen vom Lohn abgezogen. Der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberanteil beträgt jeweils ein halbes Prozent vom Bruttolohn.

780 Millionen jährlich

Nach Angaben des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger wurden im Jahr 2009 rund 780 Millionen Euro als Wohnbauförderungsbeitrag einkassiert. Das Geld geht an den Bund, der verteilt es weiter an die Länder - die können damit allerdings machen, was sie wollen: wenn etwa die Lohn- und Umsatzsteuer nicht der Finanzminister bekäme, würde einige Aufregung geben, kritisiert Josef Muchitsch von der Gewerkschaft Bau-Holz die fehlende Zweckbindung der Wohnbauförderung. Die wurde in den letzten Jahre schrittweise und seit 2009 ganz abgeschafft. Und einige Bundesländer haben auch von der neuen Möglichkeit Gebrauch gemacht. Muchitsch sagt, es sei nicht recht, wenn den Arbeitnehmern das Geld für Wohnbauförderung abgezogen werde und es dann nicht zweckgebunden verwendet wird.

SPÖ wieder für Zweckbindung

Die beschäftigungsintensive Bau-Branche wäre es, die von einer neuerlichen Zweckbindung der Wohnbauförderung besonders profitieren würde, meint man auch bei der Wirtschaftskammer. Ausgelöst hat die Diskussion um die Wohnbauförderung schließlich der Vorstoß der ÖVP über Ökosteuern, die auch der thermischen Sanierung dienen sollen. Woraufhin es von der SPÖ hieß: dafür brauche es keine zusätzliche Steuerbelastung: man müsse nur -wie früher- die Wohnbauförderung tatsächlich für Bau und Sanierung verwenden.

Wirtschaftskammer dafür

Anna Maria Hochhauser, die Generalsekretärin der Wirtschaftskammer, sagt die Zweckbindung wäre eine Option damit die Forderung nach einer raschen thermischen Sanierung bei Altbauten umgesetzt werden könne. Davon profitiere auch das gesamte Bau und Bau-Nebengewerbe.

Änderung erst 2013 möglich

Allerdings, darauf hat Finanzminister Josef Pröll verwiesen, ist im derzeitigen Finanzausgleich so eine Zweckbindung eben nicht mehr vereinbart. Das heißt: stimmen die Länder nicht freiwillig zu, wäre eine Änderung erst beim nächsten Finanzausgleich ab 2013 möglich.

Sichert Arbeitsplätze

Wirtschaftskammer-Generalsekretärin Anna Maria Hochhauser verweist auch auf einen hohen Beschäftigungseffekt der Wohnbauförderung: tatsächlich eingesetztes Fördergeld in Höhe von 300 Millionen Euro würde Bauinvestitionen in Höhe von zwei Milliarden auslösen, und das Bruttoinlandsprodukt um einen halben Prozentpunkt erhöhen.