Ex-Mitarbeiter wegen übler Nachrede verurteilt

Grasser gewinnt Prozess

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat vor Gericht einen Sieg errungen. Sein Ex-Mitarbeiter Michael Ramprecht, den Grasser wegen übler Nachrede verklagt hatte, wurde schuldig gesprochen. Ramprechts Anwelt legt volle Berufung ein, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Grasser gewinnt Prozess

Grasser "befriedigt"

Der Nachweis, dass Grasser die BUWOG-Privatisierung beeinflusst haben soll, ist nicht gelungen, stellte Richter Gerald Wagner in seiner Urteilsbegründung fest. Es gebe nur Spekulationen aufgrund vager Indizien, so der Richter. Das Urteil: 3.600 Euro bedingte Geldstrafe für Michael Ramprecht. Ex-Finanzminister Grasser nach der Urteilsverkündung: "Das befriedigt mich natürlich, dass die Gerechtigkeit gesiegt hat."

"Latrinengerüchte"

Überhaupt seien in den vergangenen Tagen immer neue unwahre Behauptungen über ihn verbreitet worden, klagt Grasser. So seien Verdächtigungen, das bei der Buwog-Privatisierungen Schmiergelder vom Lobbyisten Walter Meischberger an ihn gegangen sein, "Latrinengerüchte", sagt Grasser. Grasser betont auch, dass er vor Gericht über seine Kontakte zu Meischberger nicht falsch ausgesagt habe. Das die Staatsanwaltschaft Wien nun weitere Privatisierungen aus seiner Zeit als Finanzminister untersuchen will, begrüßt Grasser.

Ramprecht beruft

Grasser klagt außerdem, dass er bisher noch nie von der Staatsanwaltschaft zu den Vorwürfen gegen ihn befragt worden ist. Auch sein Angebot seine Konten offen zu legen, sei ignoriert worden, sagt Grasser. Er fordert schnelle, umfassende Ermittlungen. Ramprechts Anwalt Michael Pilz hat gegen das Urteil volle Berufung eingelegt. Er kritisiert, dass der Richter zahlreiche Zeugen für den Wahrheitsbeweis abgelehnt hätte.