Ministerrat beschließt Betrugsgesetze
Gegen Steuerhinterzieher und Sozialbetrüger
Die Regierungsparteien haben sich im Ministerrat doch noch auf ein Paket gegen Finanzbetrug geeinigt. Das Finanzstrafgesetz und das Betrugsbekämpfungsgesetz werden reformiert. Ziel ist es, Steuerbetrug und Sozialmissbrauch zu unterbinden.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 24.8.2010
Strafmandat für Steuerschulden
Schnellere Verfahren, mehr Finanzprüfer und bessere Vernetzung der Behörden: Das ist das Rezept der Regierung im Kampf gegen Steuerbetrug. Aufwendige Finanzstrafverfahren wird es künftig erst ab einem Verdachtsbetrag von 10.000 Euro geben, bei niedrigeren Steuerschulden kann eine Art Strafmandat in Höhe von zehn Prozent der fehlenden Summe verhängt werden.
Um Steuerflucht zu bekämpfen, müssen Auslands-Überweisungen von mehr als 100.000 Euro gemeldet werden. Die Verjährungsfrist für hinterzogene Steuern wird von sieben auf zehn Jahre verlängert.
Strengere Auflagen für Baustellen
Auch dem Abgabenbetrug auf Großbaustellen sagt die Regierung den Kampf an: In Zukunft sollen Generalunternehmer fünf Prozent der Rechnungssumme direkt an die Finanz überweisen. Bisher waren die beauftragten Unternehmen allein dafür verantwortlich, dass Lohnnebenkosten und Steuern bezahlt werden.
Und um Schwarzarbeit zu erschweren, sollen die Sozialversicherung Daten über Dienstnehmer an die Finanzbehörden weitergeben.
Postler zur Finanzpolizei
Überprüft werden soll das alles durch eine eigene Finanzpolizei, für die bestehende Einheiten der Betrugsbekämpfung zusammengelegt und mit Personal aus Post und Telekom und dem Bundesheer aufgestockt werden.
Ursprünglich waren auch hohe Strafen für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte vorgesehen, wenn sie Beratungsfehler machen und dem Staat dadurch Steuereinnahmen entgehen. Diese Strafen kommen jetzt doch nicht.
