Anordnung der Staatsanwaltschaft
Grasser-Konten unter der Lupe
Die Staatsanwaltschaft Wien hat die Offenlegung sämtlicher Kontoverbindungen von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser angeordnet. Das berichtet "profil-online". Begründet wird die Anordnung unter anderem mit dem "dringenden Verdacht der Untreue" im Zusammenhang mit der Verkauf der Buwog.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 13.09.2010
Untreue und Geschenkannahme
Das Nachrichtenmagazin "profil" zitiert auf seiner Redaktions-Homepage aus dem Beschluss zur Kontenoffenlegung: Die Staatsanwaltschaft begründe die Anordnung mit "dringendem" Tatverdacht bezüglich des "Verbrechens der Untreue" in Zusammenhang mit dem "Verkauf der Bundeswohngesellschaften" (Buwog). Weiters äußere die Staatsanwaltschaft den Verdacht, dass Grasser bei der "Änderung des Glückspielgesetzes" einen finanziellen "Vorteil angenommen" hat und dadurch "das Verbrechen der Geschenkannahme durch Beamte" begangen hat. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Anwalt: Bruch des Amtsgeheimnisses
Die "Anordnung" ist mit 28. Juli 2010 datiert und wurde am Tag darauf vom Landesgericht für Strafsachen Wien bewilligt. Alle österreichischen Bankinstitute müssen bekanntgeben, ob eine Kontoverbindung Grassers besteht bzw. ob Grasser auf einem Konto zeichnungsberechtigt ist. Für Grassers Anwalt Ainedter ist dies "erstaunlich", weil Grasser immer angeboten habe alles offenzulegen. Dass der Beschluss nun in den Medien auftauche sei ein "Bruch des Amtsgeheimnisses" und ein "unfassbarer Skandal", so der Anwalt.
Keine Öffnung der Konten
Bei der Staatsanwaltschaft Wien bestätigt man die Anordnung an die Fachverbände der Kreditinstitute. Eine Kontoöffnung ist das aber nicht, denn die Geldflüsse auf den Konten werden durch diese Anordnung nicht überprüft.